Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Am Hocheckgraben" für das Grundstück Fl.Nr. 264/10; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses vom 05. September 2019 wurde die Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14: „Am Hocheckgraben“ für das Grundstück Fl.Nr. 264/10 und 264/4 (T.Fl.) vorberatend behandelt. Der Ausschuss vertrat einstimmig die Meinung, dass der vorgestellten geplanten Änderung, welche u.a. eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung vorsieht, zugestimmt werden kann. Voraussetzung für die Behandlung im Gemeinderat ist ein schriftlicher Antrag des Vorhabenträgers auf Bebauungsplanänderung. Der schriftliche Antrag liegt vor. Folgend werden die bestehenden Festsetzungen und die geplanten Änderungen dargelegt.

Nördlicher Baukörper:

Festsetzung:                                        Geplante Änderung:

1 Wohneinheit                                        2 Wohneinheiten – Festsetzung                                                                Doppelhaus
Max. Grundfläche Gr= 110 m²                        Max. Grundfläche Gr=140 m²
Kniestock KN= 1,60 m                                Kniestock KN= 1,80 m
Firstausrichtung nord-süd                        Firstausrichtung ost-west
Lage Fläche Garage                                An bestehende überdachte TG-Abfahrt
Keine Dachaufbauten möglich                        Dachgauben bzw. Standgiebel möglich

Südlicher Baukörper:

Festsetzung:                                        Geplante Änderung:

Max. Grundfläche Gr= 110 m²                        Max. Grundfläche Gr=100 m²
d
Kniestock KN= 1,60 m                                Kniestock KN= 1,80 m
Lage Fläche Garage: ostseitig                        Lage Fläche Garage: westseitig
Keine Dachaufbauten möglich                        Dachgauben bzw. Standgiebel möglich

Änderung auf Fl.Nr. 264/4:

Festsetzung einer Fläche für Garagen. Es soll eine erneute Garage, angrenzend an die bestehende Tiefgaragenabfahrt errichtet werden. Geplantes Satteldach über Garage neu (südlicher Baukörper), best. Tiefgaragenabfahrt und Garage neu auf Fl.Nr. 264/4 gemäß Entwurf.

Hinweise der Verwaltung:

Bei Erstellung des zu billigenden Planentwurfes muss hinsichtlich der Lage der Stellplätze die Garagen- und Stellplatzverordnung eingehalten werden.
Im Zuge einer Bebauungsplanänderung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde bereits das Maß der baulichen Nutzung für 6 Parzellen vergleichsweise noch höher erweitert.

In der heutigen Sitzung werden die geplanten Änderungen durch die Verwaltung vorgestellt. Ziel ist es, bei Zustimmung zu den Änderungen den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen. Der nächste Schritt wäre nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses in einer der nächsten BUS-Sitzungen den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geplanten Änderungen sowie der bestehenden Festsetzungen bezüglich der zwei betroffenen Parzellen anhand des rechtskräftigen Bebauungsplanes und des vorliegenden Planentwurfes weist Herr Ostermayer darauf hin, dass bereits im südlichen Bereich des Bebauungsplanes Änderungen hinsichtlich der Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung erfolgt sind und umgesetzt wurden. In der folgenden Beratung wurde seitens des Gremiums vorgeschlagen, je Wohneinheit zwei Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Oberaudorf zu fordern. Die Verwaltung merkt an, dass dies nicht gefordert werden kann, da die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Bebauungsplan fixiert sind und dies Vorrang vor der Stellplatzsatzung hat. Jedoch ist man sich einig, dass dies dem Bauwerber mitgeteilt werden soll. Der Gemeinderat ist zudem einstimmig der Meinung, dass die vorgestellte Änderung dem Charakter des bestehenden Baugebietes nicht widerspricht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14: „Am Hocheckgraben“ für das Grundstück Fl.Nr. 264/10 und 264/4 (T.Fl.) unter den im Sachverhalt genannten Voraussetzungen und Bedingungen. Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2020 17:13 Uhr