In der Sitzung des Bauausschusses vom 05. September 2019 wurde die Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14: „Am Hocheckgraben“ für das Grundstück Fl.Nr. 264/10 und 264/4 (T.Fl.) vorberatend behandelt. Der Ausschuss vertrat einstimmig die Meinung, dass der vorgestellten geplanten Änderung, welche u.a. eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung vorsieht, zugestimmt werden kann. Voraussetzung für die Behandlung im Gemeinderat ist ein schriftlicher Antrag des Vorhabenträgers auf Bebauungsplanänderung. Der schriftliche Antrag liegt vor. Folgend werden die bestehenden Festsetzungen und die geplanten Änderungen dargelegt.
Nördlicher Baukörper:
Festsetzung: Geplante Änderung:
1 Wohneinheit 2 Wohneinheiten – Festsetzung Doppelhaus
Max. Grundfläche Gr= 110 m² Max. Grundfläche Gr=140 m²
Kniestock KN= 1,60 m Kniestock KN= 1,80 m
Firstausrichtung nord-süd Firstausrichtung ost-west
Lage Fläche Garage An bestehende überdachte TG-Abfahrt
Keine Dachaufbauten möglich Dachgauben bzw. Standgiebel möglich
Südlicher Baukörper:
Festsetzung: Geplante Änderung:
Max. Grundfläche Gr= 110 m² Max. Grundfläche Gr=100 m²
d
Kniestock KN= 1,60 m Kniestock KN= 1,80 m
Lage Fläche Garage: ostseitig Lage Fläche Garage: westseitig
Keine Dachaufbauten möglich Dachgauben bzw. Standgiebel möglich
Änderung auf Fl.Nr. 264/4:
Festsetzung einer Fläche für Garagen. Es soll eine erneute Garage, angrenzend an die bestehende Tiefgaragenabfahrt errichtet werden. Geplantes Satteldach über Garage neu (südlicher Baukörper), best. Tiefgaragenabfahrt und Garage neu auf Fl.Nr. 264/4 gemäß Entwurf.
Hinweise der Verwaltung:
Bei Erstellung des zu billigenden Planentwurfes muss hinsichtlich der Lage der Stellplätze die Garagen- und Stellplatzverordnung eingehalten werden.
Im Zuge einer Bebauungsplanänderung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde bereits das Maß der baulichen Nutzung für 6 Parzellen vergleichsweise noch höher erweitert.
In der heutigen Sitzung werden die geplanten Änderungen durch die Verwaltung vorgestellt. Ziel ist es, bei Zustimmung zu den Änderungen den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen. Der nächste Schritt wäre nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses in einer der nächsten BUS-Sitzungen den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.