Antrag auf Nutzungsänderung des Grundstückes Fl.Nr. 701, Gemarkung Oberaudorf von Fläche für Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit vorliegendem Schreiben vom 27.01.2020 beantragt der Eigentümer des Grundstückes der Fl.Nr. 701 (amtliche Größe 6542 m²), Gemarkung Oberaudorf die Umwidmung / Nutzungsänderung von Landwirtschaftsfläche (Teilbereich Forstfläche, Laubmischwald) in Gewerbliche Baufläche gemäß Baunutzungsverordnung. Das betroffene Grundstück grenzt nordseitig an das im Flächennutzungsplan festgesetzte Gewerbegebiet an der Autobahn an. Der dargestellte gewerbliche Bereich wurde im Zuge der übergeordneten Planung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ herausgenommen. Das zu beurteilende Grundstück ist im Flächennutzungsplan zudem wie folgt festgesetzt:

M5 Förderung eines Verbunds der Auwaldreste entlang des Inns sowie auf der unteren Terrassenebene der ehemaligen Weichholzaue (Erhaltung der bestehenden noch zusammenhängenden Auwaldreste sowie der linearen Gehölzbestände mit heimischen Baumarten, Förderung eines Verbundsystems durch Ergänzungspflanzungen in Teilabschnitten). Siehe Auszug Begründung FNP – M5.

Generell hat der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob die besagte Fläche in das festgesetzte Gewerbegebiet mit aufgenommen werden soll. Voraussetzungen bzw. Folgen wären:  

  • Flächennutzungsplanänderung
  • Zusätzliche Herausnahme der Fl.Nr. 701, Gemarkung Oberaudorf aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes „Inntal Süd“

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt anhand eines Luftbildes die bestehende Situation dar und erläutert parallel dazu die Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Der Gemeinderat sieht unter anderem schon den zusätzlichen Bedarf an Gewerbefläche, ist sich aber im Klaren, dass aufgrund der besonderen Lage des dargestellten genehmigten Gewerbegebietes sowie die langjährigen Bestrebungen der Gemeinde und der damit verbundenen Schwierigkeiten (Herausnahme aus der Inntalschutzverordnung, Lockerung des Anbindegebotes im LEP, Nachweis von nichtvorhandenen Alternativflächen) es viel zu aufwändig und langwierig wäre, hier Erweiterungsflächen für das Gewerbegebiet zu schaffen. Zudem ist dem Gemeinderat bewusst, dass die Verfügbarkeit der jetzigen Grundstücken im dargestellten Gewerbegebiet aufgrund der verschiedenen einzelnen Eigentümer nicht gewährleistet ist. Hierzu müssen intensive Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern geführt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung des Grundstückes Fl.Nr. 701, Gemarkung Oberaudorf von Fläche für Landwirtschaft in gewerbliche Baufläche wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2020 17:13 Uhr