Antrag auf Errichtung einer Brücke über den Röthenbach als Zufahrt zum Grundstück Schützenstr. 1, Fl.Nr. 18, Gemarkung Oberaudorf; Zufahrt über Gemeindegrundstück


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses vom 21. Januar 2020 wurde dem Neubau eines 7-Familienwohnhauses mit Tiefgarage, Schützenstraße 1 auf Fl.Nr. 18 (Teilfläche), Gemarkung Oberaudorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Grundstück ist bauplanungsrechtlich erschlossen. In der darauffolgenden, doch kontroversen Diskussion wurde beschlossen, bezüglich der Neuerrichtung der Brücke über den Röthenbach dem Antragsteller mitzuteilen, einen förmlichen Antrag zu stellen, der dann im Gemeinderat behandelt wird. Hierüber kann der Bauausschuss nicht beschließen. Der schriftliche Antrag des Bauwerbers liegt mit Datum 23.01.2020 der Verwaltung vor. (siehe Anlage). Der zweite Bürgermeister Alois Holzmaier informierte das Gremium in der letzten BUS-Sitzung am 11.02.2020 darüber, dass der Bauherr die geplante Brücke auf seinem Grundstück über den Röthenbach anhand von Pflöcken aufgesteckt hat. Die Gemeinderatsmitglieder können sich hinsichtlich der geplanten Lage vor Ort ein Bild machen.
Zum geplanten Brückenbauwerk u.a.
  • Errichtung des Brückenbauwerks samt Fundamentierung auf Privatgrund, Fl.Nr. 18
  • Erschließung über die Carl-Hagen-Straße über Gemeindegrund (Straßengrund mit teils Grünflächenanteil)
  • Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes liegt vor. Grundlage war eine  Entwurfsskizze des Brückenbauwerks mit hydraulischer Berechnung.
  • Komplette Kostenübernahme durch Bauwerber (Brücke und Zufahrt über Gemeindegrundstück)
  • Unterhalts-, Verkehrssicherungspflicht usw. durch Bauwerber.
In der heutigen Sitzung soll beschlossen werden, ob dem Brückenbau über den Röthenbach bzw. der Zufahrt dazu über Gemeindegrund zugestimmt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung wird durch den Neubau der Brücke in der Nähe der Kapelle das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigt. Aus Sicht der Verwaltung gewährleistet die durch den Brückenneubau neu geschaffene Einfahrtssituation auf die Carl-Hagen-Straße vor allem für Fußgänger eine verbesserte, sichere Verkehrssituation. Die Einfahrt von der Schützenstraße ist im Vergleich weniger übersichtlicher.  

Diskussionsverlauf

Bereits mehrmals wurde über den Brückenneubau als zusätzliche Erschließungsmöglichkeit des zu bebauuenden Grundstückes auch im Zuge der Behandlung des Bauantrages beraten und heftig diskutiert. Hinweis: dem Bauantrag zum Neubau eines 7-Familien-Hauses mit Tiefgarage wurde aus baupla-nungsrechtlicher Sicht in der BUS-Sitzung vom 21.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach wiederholter längerer Beratung und der zusätzlichen Ansicht eines Gemeinderates, dass aufgrund des Höhenunterschiedes der geplanten Zufahrt von der Carl-Hagen-Straße und dem Baugrundstück das Brückenbauwerk als optisch wirkenden Rampe mit nicht unerheblicher Steigung ausgeführt werden muss, endet die Diskussion. Der Beschlussvorschlag wird vom zweiten Bürgermeister verlesen.

Beschluss

Der Zufahrt über  das Gemeindegrundstück zur neu geplanten Brücke über den Röthenbach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Datenstand vom 30.03.2020 17:13 Uhr