Vorberatung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Oberaudorf mit Haushaltsplan 2020 nebst Anlagen (Entwurf) - 2. Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 18.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der 2. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2023, der Stellenplan etc. vor. Die übrigen Anlagen (z. B. Vorbericht, Beteiligungen usw.) werden voraussichtlich im Rahmen der übernächsten Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt und abschließend beraten. Bezüglich des bisherigen Planungsverfahrens wird auf das Protokoll der letzten Finanzausschuss-Sitzung verwiesen. Hinweise der Finanzausschussmitglieder aus der 1. Lesung, bzw. sich zwischenzeitlich neu ergebende Fakten (z. B. Änderungen aus den Fachbereichen), sowie nochmals die Personalkosten wurden für die 2. Lesung eingearbeitet. Die, nach 07.02.2020 eingegangenen, bzw. ggf. noch eingehenden zutreffenden Hinweise aus dem Gemeinderat, bzw. dem Finanzausschuss werden bis spätestens 10.03.2020 für die, am 31.03.2020 voraussichtlich und abschließende Endfassung des Haushalts 2020 (mit Finanzplan 2019-2023) eingearbeitet sein.
Das Gesamtvolumen des nunmehr vorgelegten Haushaltentwurfs 2020 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf insgesamt 23.133.400,00 €, wovon 11.559.400,00 € auf den VWH und 11.574.000,00 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2020 in Höhe von 4.329.300,00 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2019 – 2023 dzt. nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 10.000.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Beschlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 1.286.000 € deutlich erreicht. Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2020 voraussichtlich 6,677 Mio. € betragen (Neuaufnahme von 2 Darlehen in 2019 und 2020 mit ca. 5,329 Mio. €). Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.264 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 1.269 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2020 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 3,000 Mio. € auf einen Betrag von nur mehr 0,793 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 106.948,00 €. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Erweiterung des Kindergartens, div. Straßenbaumaßnahmen) nach aktuellem Stand in 2020 deutlich verringert sein wird.
Verwaltungshaushalt 2020 – (2. Entwurf)
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020*
Anteil %
Einnahmen VWH


Grundsteuer A und B
689.000 €
5,96
Gewerbesteuer
1.260.000 €
10,90
Einkommensteuer
2.931.000 €
25,36
Schlüsselzuweisungen (vorl. Schätzung!)
1.720.000 €
14,88
Umsatzsteuer
229.000 €
1,98
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3.591.000 €
31,07
sonstige Einnahmen
1.139.400 €
9,86
Gesamt
11.559.400 €
100,00
Ausgaben VWH


Personalausgaben (Gr. 4)
3.314.000 €
28,67
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
2.834.000 €
24,52
Kreisumlage
2.532.300 €
21,91
Gewerbesteuerumlage (vorl. Schätzung!)
175.000 €
1,51
Zuführung an den VMH
1.286.000 €
11,13
sonstige Ausgaben
1.418.100 €
12,27
Gesamt
11.559.400 €
100,00

* Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2020 – (2. Entwurf)
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020
Anteil %
Einnahmen VMH


Einnahme aus Krediten und inneren Darlehen
4.329.300 €
37,41
Entnahme aus Rücklagen
3.000.000 €
25,92
Beiträge und ähnliche Entgelte
2.050.000 €
17,71
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
(vorl. Schätzung!)
844.000 €
37,41
Zuführung vom VWH
1.286.000 €
11,11
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
35.000 €
0,30
sonstige Einnahmen
29.700 €
0,26
Gesamt
11.574.000 €
100,00
Ausgaben VMH


Baumaßnahmen
9.729.000 €
84,06
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
1.033.000 €
8,93
Erwerb von beweglichen AV
356.000 €
3,08
Tilgung von Krediten
412.000 €
3,56
sonstige Ausgaben
44.000 €
0,38
Gesamt
11.574.000 €
100,00

Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
Bezeichnung
Ansätze
in %
0600
Rathaus – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (Server, Clients)
75.000 €
0,60
1300
FFW Odf. – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (neues Fahrzeug, 1. T.)
60.000 €
0,48
4645
Neubau Kiga Ndf. – Planungs- und Bau-kosten (Teil 1)
1.000.000 €
7,95
6300
Bauhof – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens
50.000 €
0,40
6300
diverse Straßenbaumaßnahmen, z. B. Er-neuerung OD Rosenheimer Straße, Ausbau Bad-Trißl-Straße (I. BA)
1.580.000 €
12,57
7000
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
6.500.000 €
51,69
7900
Erwerb von Anlagevermögen zur Förderung des Fremdenverkehrs (Schlepper und Loipenspurgerät)
110.000 €
0,88
8800
Erwerb von Grundstücken und Wohnungsbau Bad-Trißl-Straße (1. Rate)
1.199.000 €
9,54
0-9
Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
2.000.000 €
15,91

Gesamt
12.574.000 €
100,00

Der Investitionsbedarf für 2020, bzw. im Finanzplanungszeitraum stellt sich wie folgt dar:
Grup-pe

Bedarf 2020 in Tsd. €
Bedarf bis 2023 in Tsd. €
Bemerkungen
0
allgemeine Verwaltung
139
166
Rathaus
1
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
84
140

2
Schulen
84
194

3
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
7
7

4
soziale Sicherung
1.025
3.026
Kiga Ndf. Erweiterung
5
Gesundheit, Sport, Erholung
10
170

6
Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
1.742
3.072
div. Straßenbaumaßnahmen
7
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
6.690
10.276
insb. Klärwerksneubau (10.138)
8
Wirtschaftliche Unterneh-men, allgemeines Grund- und Sondervermögen
1.322
1.986


Gesamt
11.133
19.037


Der Stellenplan 2020 in seiner Entwurfsfassung Stand 07.02.2020 wird den Finanzausschuss-Mitgliedern im Rahmen der nicht-öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung ausgehändigt und dort eingehend erläutert und beraten.
Am 31.03.2020 sind die abschließende Beratung über und Beschlussfassung der endgültigen Fassungen von Haushaltssatzung 2020, Haushaltsplan 2020, Finanzplan 2019-2023, dem Stellenplan 2020 und der sonstigen Anlagen geplant. Für den Bereich der Gemeindewerke Oberaudorf soll rechtzeitig vorher eine eigene Werkausschuss-Sitzung stattfinden, bei der deren Wirtschafts-, bzw. Finanzplan vorberaten werden soll.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier übergibt dieser das Wort an den Geschäftsleiter Herrn Thomas König, welcher sich zunächst für die bisherigen Anfragen, Anregungen und Hinweise aus Gemeinderat und Finanzausschuss bedankt und anhand einer Präsentation zum 2. Entwurf des Haushalts 2020 (nebst Anlagen) detailliert über die sich, seit der letzten Finanzausschuss-Sitzung ergebenden Änderungen informiert. Anschließend beantworten beide Fragen aus dem Gremium zu einzelnen Haushaltsstellen, bzw. Ansätzen. In diesem Zusammenhang verliest der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier auch die Vorschläge des Finanzausschuss-Mitglieds Herrn Klaus Förster (E-Mail vom 12.02.2020); die Ansatzvorschläge werden in die Endfassung des Haushalts 2020 entsprechend eingearbeitet.
Das Finanzausschuss-Mitglied Herr Hannes Rechenauer weist auf Anfragen aus der Bürgerschaft hinsichtlich der Möglichkeit einer Überdenkung des Standortes für den neuen Kindergarten Oberaudorf hin (z. B. Flächen „ehem. Knollanwesen“, Kloster Reisach). Nach intensiver Diskussion über die Anfrage, bzw. die Vor- und Nachteile einer etwaigen neuen, bzw. wiederholten Standortdiskussion vertritt der Finanzausschuss einhellig die Auffassung, dass etwaige Vorteile anderer Standorte nicht die Nachteile einer zeitlichen Verzögerung aufwiegen dürften und dass eine erneute Grundsatzdiskussion im Gemeinderat Oberaudorf dzt. nicht angeregt werden sollte.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Finanzausschuss, den Haushaltsentwurf 2020 in seiner vorliegenden Form nach Einarbeitung der heutigen Anregungen und Änderungswünsche dem Gemeinderat Oberaudorf in seiner Sitzung am 31.03.2020 zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2020 10:46 Uhr