Lohnstundensätze 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 28.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Anlage schlägt die Werkleitung vor, die aktuellen Lohnstundensätze aus 2019 unverändert für 2020 zu übernehmen.
Da von einzelnen Personen aus der Gemeinde indirekt immer wieder die Höhe der Stundensätze kritisiert wird, noch ein paar Anmerkungen:
Zur Beschlussfassung wurde 2018 eine Liste mit über 20 Firmen aus der Region bzw. mit gegenüber den Gemeindewerken abgerechneten Stundensätzen präsentiert. Unter Berücksichtigung der Gemeinderabatte lagen dabei alle Firmen, mit der Ausnahme 3 kleiner örtlicher Handwerksbetriebe z.T. deutlich über denen der Gemeindewerke. Dies gilt insbesondere für alle Nachbarwerke, die über eine ähnliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Die Gemeindewerke können auf Grund ihrer Struktur nicht hinsichtlich der Stundensätze mit einer Kleinstfirma konkurrieren. Der vorzuhaltende Personalapparat ist nicht vergleichbar, ebenso wenig wie die Geräteausstattung oder die bürokratischen Anforderungen. Zu beachten seinen ferner die erheblichen Transferleistungen an die Gemeinde.
Ergänzend sei u.a. auf den Geschäftsbericht des BKPV 2013 verwiesen, worin sich dieser detailliert mit einem möglichen Berechnungsschema von Lohnstundensätzen unter Berücksichtigung diverser anfallenden Kostenarten auseinandersetzt. Der Anlage 4 (Seite 61) ist zu entnehmen, dass für einen Büroarbeitsplatz, TVÖD 6 für 2013 Arbeitsplatzkosten von 39,78 Euro ermittelt wurden. Der Verrechnungspreis mit der Gemeinde betrug in 2013 für einen Monteur TVÖD 6 38,70 €/Stunde.
Der Anstieg der Verrechnungssätze betrug seither 14 % oder 2 %/a und liegt somit unter den Durchschnittswerten des stat. Landesamtes.
Die WL hofft mit diesen Sachinformationen das notwendige fachliche Verständnis geschaffen zu haben, um die Debatte einem Ende zuführen zu können.
Diskussionsverlauf
WL Schmid erläutert in der Sitzung die wesentlichen Punkte des o. g. Sachverhaltes. Die für ein Versorgungsunternehmen anzusetzenden Kosten für qualifiziertes
Fachpersonal, die Geräteausstattung und den Aufwand für Organisation und Verwaltung seien mit einer Kleinfirma nicht vergleichbar. Vergleichbare Versorgungsbetriebe haben deutlich höhere Stundensätze.
BGM Bernhardt weist darauf hin, dass die Diskussion aufgrund der gegenseitigen Verrechnung von Mitarbeitern der Gemeindewerke zu Bauhofmitarbeitern herrühre. So werde bei der Entgeltgruppe 6 bei einem Bauhofmitarbeiter ein niedrigerer Stundensatz angesetzt als bei einem Mitarbeiter der Gemeindewerke. Ggf. müsse geprüft werden, ob der Stundensatz eines Bauhofmitarbeiters nicht zu niedrig angesetzt sei.
Beschluss
Der WA beschließt die Beibehaltung der Lohnstundensätze aus 2019 für 2020 in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 16:22 Uhr