Der Gemeinderat Oberaudorf wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit (2020-2026) zwei weitere Bürgermeister / Bürgermeisterinnen. Für jedes weitere Bürgermeisteramt hat eine gesonderte Wahl stattzufinden. (Art. 35 Abs. 1, Art. 51 Abs. 3 GO i. V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Die Besetzung der Funktionen der weiteren Bürgermeister nach vorangehenden geheimen Wahlen ist notwendig, um im Falle der persönlichen oder rechtlichen Verhinderung des 1. Bürgermeisters die ordnungsgemäße Vertretung sicherstellen zu können (vgl. insbesondere Art. 36-39 GO).
Der Wahlausschuss (s. vorangehender Tagesordnungspunkt) begleitet und die Wahlhandlung und wertet die Wahlergebnisse aus.
Aus dem Gemeinderat werden folgende Gemeinderatsmitglieder zur Wahl für das Amt des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin vorgeschlagen:
Frau Nicole Herm, Vorschlag durch Frau Katharina Kern
Herr Max Resch, Vorschlag durch Herrn Stephan Bruhn
Weitere Vorschläge aus dem Gemeinderat erfolgen nicht.
Die Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin erfolgt in geheimer Abstimmung durch vorbereitete Stimmzettel. Dabei wird die, im Kursaal aufgestellte Wahlkabine benutzt. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder werden vom Vorsitzenden aufgerufen und die Stimmabgabe vermerkt.
Nach Abschluss der Wahlhandlung öffnet der Wahlausschuss die Wahlurne und wertet die darin enthaltenen Stimmzettel aus.
Abstimmungsergebnis:
Es wurden insgesamt 21 Stimmzettel abgegeben.
ungültige Stimmzettel: 0
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
für Frau Nicole Herm 8 Stimmen
für Herrn Max Resch 11 Stimmen
für Frau Susanne März 1 Stimme (wurde nicht explizit vorgeschlagen)
für Herrn Stefan Hirnböck 1 Stimme (wurde nicht explizit vorgeschlagen)
Zum dritten Bürgermeister / zur dritten Bürgermeisterin ist gewählt, wer (bereits im ersten Wahlgang) mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO. Somit ist das Gemeinderatsmitglied Herr Max Resch zum dritten Bürgermeister gewählt.
Auf Befragung durch den Wahlausschussvorsitzenden Herrn Florian Seebacher erklärt das Gemeinderatsmitglied Herr Max Resch die Annahme der Wahl zum dritten Bürgermeister.
Im Nachgang zur Wahl wird eine vorbereitete Erklärung nach Art. 9 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) unterzeichnet.
Damit ist Herr Max Resch mit sofortiger Wirkung 3. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf.