Vollzug des KWBG; Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters der Gemeinde Oberaudorf, Herrn Prof. Dr. Bernhardt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Am 15.03.2020 fand in der Gemeinde Oberaudorf auch die Wahl des künftigen 1. Bürgermeisters statt. Dabei wurde mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen Herr Prof. Dr. Matthias Bernhard zum neuen 1. Bürgermeister gewählt, welcher zum 01.04.2020 sein Amt angetreten hat (Art. 43 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
U. a. das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) regelt das Rechtsverhältnis des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Oberaudorf (Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 KWBG). Am Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung hat Herr Prof. Dr. Bernhard seinen Diensteid zu leisten (Art. 27 Abs. 1 Satz 1 KWBG).
Dieser lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ (Art. 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG). Aus Glaubens- und Gewissensgründen könnte stattdessen ein Gelöbnis nach Art. 27 Abs. 2 KWBG abgegeben werden.
Den Diensteid (oder alternativ das Gelöbnis) nimmt Herr Henning Bruhn als das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG).
Anmerkungen: Die Eides- oder Gelöbnisurkunde ist von den Beteiligten zu unterzeichnen und wird dem Personalakt beigefügt.

Datenstand vom 16.04.2020 13:19 Uhr