Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haus-haltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitz-ung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Ge-meinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushalts-satzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Gemeinderatsmitgliedern liegt die Endfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögens-haushaltes (VMH), Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2023, der Stellenplan etc. vor.
Bezüglich des bisherigen Planungsverfahrens wird auf die Protokolle der letzten Finanzausschuss-Sitzungen verwiesen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung war eigentlich für die Gemeinderatssitzung am 31.03.2020 geplant; der Termin für diese Sitzung musste aus Sicherheitsgründen (s. Corona-Pandemie) abgesagt werden. Aufgrund der aktuellen Situation wird dem Gemeinderat Oberaudorf nunmehr die letzte Fassung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Rosenheim als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde soll nunmehr schnellstmöglich der Haushalt 2020 in vorliegender Fassung beschlossen werden, damit unverzüglich die notwendige Genehmigung erteilt werden kann. Erst danach sind die Auswertung von Darlehensangeboten, die Beratung und Beschlussfassung darüber, sowie der Abschluss eines Darlehensvertrages (Vorfinanzierung von Kosten der Sanierung der Kläranlage Oberaudorf) möglich. Im Hinblick auf die aktuelle Situation und dem sich bereits abzeichnenden Zinsanstiegs ist größte Eile geboten. Wie viele andere Gemeinden in der Region auch, müssen nach Normalisierung der aktuellen Situation die finanziellen Auswirkungen im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung bewertet, bzw. beschlossen werden.
Das Gesamtvolumen des nunmehr vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf insgesamt 23.133.400,00 €, wovon 11.559.400,00 € auf den VWH und 11.574.000,00 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2020 in Höhe von 4.329.300,00 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2019 – 2023 dzt. nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 10.000.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Be-schlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 1.286.000 € deutlich erreicht. Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2020 voraussichtlich 6,677 Mio. € betragen (Neuaufnahme von 2 Darlehen in 2019 und 2020 mit ca. 5,329 Mio. €). Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.264 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 1.269 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2020 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 3,000 Mio. € auf einen Betrag von nur mehr 0,793 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 106.948,00 €.
Verwaltungshaushalt 2020
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020*
Anteil %
Einnahmen VWH


Grundsteuer A und B
689.000 €
5,96
Gewerbesteuer
1.260.000 €
10,90
Einkommensteuer
2.931.000 €
25,36
Schlüsselzuweisungen (vorl. Schätzung!)
1.720.000 €
14,88
Umsatzsteuer
229.000 €
1,98
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3.591.000 €
31,07
sonstige Einnahmen
1.139.400 €
9,86
Gesamt
11.559.400 €
100,00
Ausgaben VWH


Personalausgaben (Gr. 4)
3.314.000 €
28,67
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
2.834.000 €
24,52
Kreisumlage
2.532.300 €
21,91
Gewerbesteuerumlage (vorl. Schätzung!)
175.000 €
1,51
Zuführung an den VMH
1.286.000 €
11,13
sonstige Ausgaben
1.418.100 €
12,27
Gesamt
11.559.400 €
100,00

* Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2020
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020
Anteil %
Einnahmen VMH


Einnahme aus Krediten und inneren Darlehen
4.329.300 €
37,41
Entnahme aus Rücklagen
3.000.000 €
25,92
Beiträge und ähnliche Entgelte
2.050.000 €
17,71
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
(vorl. Schätzung!)
844.000 €
37,41
Zuführung vom VWH
1.286.000 €
11,11
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
35.000 €
0,30
sonstige Einnahmen
29.700 €
0,26
Gesamt
11.574.000 €
100,00
Ausgaben VMH


Baumaßnahmen
9.729.000 €
84,06
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
1.033.000 €
8,93
Erwerb von beweglichen AV
356.000 €
3,08
Tilgung von Krediten
412.000 €
3,56
sonstige Ausgaben
44.000 €
0,38
Gesamt
11.574.000 €
100,00
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
Bezeichnung
Ansätze
in %
0600
Rathaus – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (Server, Clients)
75.000 €
0,60
1300
FFW Odf. – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (neues Fahrzeug, 1. T.)
60.000 €
0,48
4645
Neubau Kiga Ndf. – Planungs- und Bau-kosten (Teil 1)
1.000.000 €
7,95
6300
Bauhof – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens
50.000 €
0,40
6300
diverse Straßenbaumaßnahmen, z. B. Er-neuerung OD Rosenheimer Straße, Ausbau Bad-Trißl-Straße (I. BA)
1.580.000 €
12,57
7000
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
6.500.000 €
51,69
7900
Erwerb von Anlagevermögen zur Förderung des Fremdenverkehrs (Schlepper und Loipenspurgerät)
110.000 €
0,88
8800
Erwerb von Grundstücken und Wohnungsbau Bad-Trißl-Straße (1. Rate)
1.199.000 €
9,54
0-9
Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
2.000.000 €
15,91

Gesamt
12.574.000 €
100,00

Der Investitionsbedarf für 2020, bzw. im Finanzplanungszeitraum stellt sich wie folgt dar:
Grup-pe

Bedarf 2020 in Tsd. €
Bedarf bis 2023 in Tsd. €
Bemerkungen
0
allgemeine Verwaltung
139
166
Rathaus
1
Öffentliche Sicherheit und Ord-nung
84
140

2
Schulen
84
194

3
Wissenschaft, Forschung, Kultur-pflege
7
7

4
soziale Sicherung
1.025
3.026
Kiga Ndf. Erweiterung
5
Gesundheit, Sport, Erholung
10
170

6
Bau- und Wohnungswesen, Ver-kehr
1.742
3.072
div. Straßen-baumaßnahmen
7
öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
6.690
10.276
insb. Klär-werksneubau (10.138)
8
Wirtschaftliche Unternehmen, all-gemeines Grund- und Sonderver-mögen
1.322
1.986


Gesamt
11.133
19.037


Der Stellenplan 2020 in seiner Entwurfsfassung Stand 07.02.2020 wurde den Finanzausschuss-Mitgliedern im Rahmen der nicht-öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung am 18.02.2020 ausgehändigt und dort eingehend erläutert und beraten.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer regt an, für die geplante Anschaffung eines Schleppers mit Loipenfräse ausreichend Mittel und diese an geeigneterer Stelle zu veranschlagen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher wünscht im Hinblick auf die aktuelle Situation der Gemeinde Oberaudorf viel Glück für die weitere Haushalts- und Finanzplanung und verweist darauf, dass seiner Ansicht nach der „Haushalt auf Kante genäht“ sei. Zur Ausweisung künftiger Gewerbegebiete regt er sparsamen Umgang mit potentiellen Flächen, sowie die Einbeziehung der Untersuchungen von Herrn Dr. Stegen an. Im Hinblick auf diverse gemeindliche Beteiligungen empfiehlt er bei Bedarf die Überprüfung auf mögliche Risiken zu Lasten der Gemeinde (z. B. Überschuldung, Zuschussbedarf seitens von Gesellschaftern). Hierzu berichtet der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt, dass unlängst ein Gespräch zwischen ihm und dem Geschäftsführer der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG stattgefunden hat. Nach Abklärung der Risikolage ist seiner Ansicht nach für die Gemeinde Oberaudorf nicht mit einem Einstehen für zusätzlichen Finanzbedarf zu rechnen.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf, die Haushaltssatzung 2020, sowie den Haushaltsentwurf 2020 in seiner vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.

Datenstand vom 16.04.2020 13:19 Uhr