Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Finanzausschusses, 20.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Oberaudorf
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2019 und dem Beteiligungsbericht etc. vor.
Die Unterlagen wurden am 14.07.2016 allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und natürlich mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2014 und 2015 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2016 beläuft sich auf insgesamt 15.290.200 €, wovon 11.113.600 € auf den VWH und 4.176.600 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2016 in Höhe von 750.000 € vorgesehen (Erwerb von Grundstücken). Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2016 – 2019 diesmal nicht vorgesehen; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 7.968.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 1.915.000 € mehr als deutlich erreicht. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 215.000 € verbleibt für den VMH noch ein Betrag von 1.700.000 € für Investitionen.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2016 voraussichtlich 3.849.715 € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 541 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2016 unter Berücksichtigung der Entnahme von 846.000 € auf einen Betrag von 3.850.000 € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 86.342 €.
Verwaltungshaushalt 2016
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
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HH-Ansatz 2015
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Anteil %
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Einnahmen VWH
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Grundsteuer A und B
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672.000 €
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6,05
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Gewerbesteuer
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3.300.000 €
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29,69
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Einkommensteuer
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2.350.000 €
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21,15
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Schlüsselzuweisungen
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900.000 €
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8,10
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Umsatzsteuer
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140.000 €
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1,26
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Ausgaben VWH
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Personalausgaben
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2.530.800 €
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22,77
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Sach-und Betriebsaufwand
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2.188.200 €
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19,69
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Kreisumlage
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2.380.000 €
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21,42
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Gewerbesteuerumlage
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660.000 €
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5,94
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Zuführung an den VMH
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1.914.700 €
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17,23
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Vermögenshaushalt 2016
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
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HH-Ansatz 2015
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Anteil %
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Einnahmen VMH
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Zuführung vom VWH
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1.914.700 €
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45,84
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Entnahme aus Rücklagen
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845.800 €
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20,25
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Inv.Zuweisungen und -zuschüsse
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335.100 €
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8,02
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Beiträge und ähnliche Entgelte
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108.000 €
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2,59
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Ausgaben VMH
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Baumaßnahmen
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1.941.000 €
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46,47
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Erwerb von Grundstücken/Vermessung
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1.315.000 €
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31,49
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Erwerb von beweglichen AV
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672.000 €
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16,09
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Tilgung von Krediten
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215.000 €
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5,15
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Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) sind:
1300.9350 FFW Odf. Neufahrzeug LF 10, Digitalfunk
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0,450
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2110.9400 GS Odf. Sanierungsmaßnahmen
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0,125
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3700.9880 Kirchen Investitionszuschüsse
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0,050
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6300.9350 Bauhof Erwerb beweglichen Anlagevermögens
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0,050
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6300.95XX Straßen div. Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen
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1,302
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7000.95XX Klärwerk Kanäle, Hausanschlüsse, neue Kläranlage
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0,175
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8400.9350 Kursaal Erwerb beweglichen Anlagevermögens
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0,050
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8800.9XXX allg. GV Erwerb Grundstücke, Abbruch Hallenbad
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1,450
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sonstige Ausgaben des Vermögenshaushalts
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0,525
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Finanzplan und Investitionsprogramm 2017 – 2019
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV-Kameralistik hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2016 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2017 - 2019 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2015 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt der Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2019 vor. Die Unterlagen wurden mit dem Haushaltsplanentwurf 2016 am 14.07.2016 allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan bis zum Jahr 2019 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und sieht folgende Zahlen vor:
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2017 €
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2018 €
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2019 €
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VWH
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8.943.700 €
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9.449.300 €
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9.809.400 €
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VMH
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4.569.000 €
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4.638.000 €
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3.388.000 €
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Gesamt
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13.512.700 €
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14.087.300 €
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13.197.400 €
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Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2017 - 2019 im VMH sind insbesondere der Neubau der Kläranlage mit insgesamt Ausgaben von 7.400.000 € und weitere Ausbaukosten für verschiedene Straßen und Brücken.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH sind mehrere Rücklagenentnahmen, aber keine zusätzliche Neuverschuldung geplant. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2019 in Summe regelmäßig erwirtschaftet. Auch übersteigen die Rücklagen trotz geplanter massiver Entnahme in 2017 klar den geforderten Mindestbetrag.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Wildgruber erteilt dieser im Einvernehmen mit den Finanzausschussmitgliedern dem Geschäftsleiter König das Wort. Einleitend erinnert Herr König daran, dass diesmal der Haushalt 2016 – krankheits- und kündigungsbedingt verspätet, aber unter enormen Zeitdruck unter Mithilfe etlicher Kolleginnen und Kollegen – in Rekordzeit erstellt wurde.
Anschließend stellt er anhand einer Präsentation die Eckdaten der Entwürfe der Haushaltssatzung 2016, des Haushaltsplans 2016, des Stellenplans 2016, sowie des Finanzplans 2015-2019 vor. Eingehend erläutert Herr König auch die Wechselwirkungen der diesjährigen hohen Gewerbesteuereinnahmen und die damit verbundenen Erhöhungen der Kreisumlage, bzw. Senkung der Schlüsselzuweisungen in kommenden Haushaltsjahren. Abschließend wird auf die Entwicklung des Rücklagen- und Schuldenstandes, vor allem im Finanzplanungszeitraum eingegangen. Im Rahmen der Präsentation beantwortet Geschäftsleiter König einzelne gestellte Fragen.
Danach stellten die Finanzausschuss-Mitglieder Fragen zu einzelnen Haushaltsansätzen, die bis auf folgende Einzelpunkte abschließend beantwortet werden konnten.
a) Rückzahlung eines Darlehens
Im Hinblick auf den aktuellen Schuldenstand der Gemeinde Oberaudorf regte das Finanzausschuss-Mitglied Herr Rechenauer an, die Möglichkeit der vorzeitigen Darlehensrückzahlung (z. B. Darlehen Nr. 3213323301, 450.000 €, Restdarlehen: 270.000 €) zu prüfen. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Anmerkung: sofern sich der Gemeinderat Oberaudorf zu einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung (dzt. Zinssatz 3,91 % p. a.) entschließen würde, wären die dann erforderlichen haushaltsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.
b) Reduzierung von Vorschriften / Vorschriftensammlungen
Der jährliche Gesamtansatz für Druckwerke, Gesetze und Gesetzessammlungen erscheint dem Finanzausschuss zu hoch. Insoweit wird um Überprüfung des tatsächlichen Bestandes auf Notwendigkeit hin, bzw. um entsprechende Kündigung von Lieferungen, sowie um Umstellung auf Online-Lösungen gebeten.
c) Besichtigung des gemeindlichen Waldeigentums (8550.1300)
Das Finanzausschuss-Mitglied Herr Förster bittet um Auskunft darüber, weshalb in diesem Jahr die Ansätze für Erlöse beim Holzverkauf stark gekürzt wurden. Herr König verwies auf entsprechende Rückmeldungen aus der Verwaltung. In vorangegangenen Haushaltsjahren erfolgten größere Einschläge nebst entsprechenden Erlösen. Nach eingehender Beratung bittet der Finanzausschuss den 1. Bürgermeister Wildgruber, bei passender Gelegenheit die Besichtigung gemeindlicher Waldflächen durch den Gemeinderat zu organisieren.
d) Investitionen im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe
Im Hinblick auf die Entwicklung im Bereich der Friedhofsbelegungen und der Grabpflege, bzw. dem politischen Willen nach grds. kostendeckendem Betrieb der gemeindlichen Friedhöfe wird seitens des Finanzausschusses angeregt, dem Gemeinderat demnächst die geplanten Vorhaben der nächsten Jahre vorzustellen. Bei den diesjährigen Ansätzen handelt es sich nicht um größere, weitergehende Maßnahmen wie z. B. die Errichtung von Urnenwände oder –stelen. Außerdem sind die tatsächlichen Abrechnungsfälle und Gebühreneinnahmen der letzten Jahre darzustellen.
e) Bahnhof – Fahrradüberdachung (6300.9530)
Das Finanzausschuss-Mitglied Herr Förster bemängelt, dass hier keine Mittel veranschlagt sind. Er erinnert an eine frühere Beschlussfassung im Gemeinderat, bei der hierfür 10.000 € bewilligt worden seien. Dies wurde von den weiteren anwesenden Mitgliedern so bestätigt. Auf Vorschlag des Finanzausschuss-Mitglieds Herr Rechenauer wurde empfohlen, die Ansätze wie folgt anzupassen: 6300.9531 – 5.000 € auf 95.000 €, dafür 6300.9530 + 5.000 € auf 5
.000 €.
f) Abschlussbuchung (9200.9200)
Im Vermögenshaushalt ist ein Ist-Fehlbetrag in Ansatzhöhe von 2.600 € veranschlagt. Dieser wäre entbehrlich und könnte gestrichen werden. Insoweit würde sich die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 845.800 € um 2.600 € auf nunmehr 843.200 € reduzieren.
g) Fall Hilger
Im Zusammenhang mit der Baustelle „Buchau“ und dem Beschwerdeschreiben des Herrn Christoph Hilger vom 24.10.2015 erinnert das Finanzausschuss-Mitglied Herr Förster an die Bedeutung der Angelegenheit (Stichwort: Gefährdung für die Nutzer) und bemängelt die bisherige Art und Weise der Erledigung der Angelegenheit durch 1. Bürgermeister und Verwaltung. Für ihn sei – trotz eingehender Stellungnahme der Werkleitung und Beratung in der Werkausschuss-Sitzung am 29.10.2015 - die Angelegenheit nicht aufgeklärt. Daher behält er sich vor, weitere Schritte (z. B. Dienstaufsichtsbeschwerde) einzuleiten. Obwohl es sich hierbei nicht um eine Angelegenheit des gemeindlichen Haushalts (und Finanzplan) handelt, verweigert Herr Förster seine Zustimmung zu den vorgelegten Entwürfen und besteht darauf, sein Abstimmungsverhalten entsprechend zu protokollieren.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2016, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von 11.113.600 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben von 4.176.600 € vorsieht, mit samt ihren Anlagen zu erlassen, in der vorgelegten Form zu genehmigen und die Steuerhebesätze unverändert beizubehalten. Als Anlagen zur Haushaltssatzung 2016 ist insbesondere der Haushaltsplan (u.a. Einzelpläne des VWH und VMH), der Stellenplan, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen zu nennen. Die Haushaltssatzung 2016 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2017- 2019 unter Berücksichtigung des Haushaltsentwurfs 2016 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Finanzausschuss-Mitglied Herr Förster beantragt, dass seine ablehnende Abstimmung entsprechend protokolliert wird.
Datenstand vom 04.08.2016 08:18 Uhr