Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO im Haushaltsjahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 15.09.2020 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Der Gemeinderat erkennt die in der Anlage als erheblich überplanmäßigen Ausgaben 2020 im VMH in Höhe von insgesamt 300.000,00 € als unabweisbar notwendig an und genehmigt diese. Eine Deckung dieser Ausgaben ist durch Einsparungen bei der HH-Stelle 6300.9593 Rosengassenbrücke gegeben (siehe Anlage).
Die Verwaltung hat noch einmal nachzuprüfen, ob die angeforderte Kostenbeteiligung für die Sporthalle nur den Schulbetrieb zuzurechnen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2020 09:03 Uhr