Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 - 31.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Corona Steuerhilfegesetzes II werden die Steuersätze für die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16 % (Regelsteuersatz) und 5 % (ermäßigter Steuersatz) abgesenkt. Die Umsetzung dieser Steuersenkung hat in der Energie- und Wasserwirtschaft zunächst einige Fragen aufgeworfen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat hierzu eine Anwendungshilfe mit Stand 01.07.2020 herausgegeben:
Die mit der temporären Umsatzsteuersenkung verbundenen Kostenentlastungen können nach Auffassung des BDEW über eine angepasste Jahresabrechnung ohne formelle Preisänderung an die Kunden weitergegeben werden.
Maßgebend für die Anwendung des neuen Steuersatzes ist der Zeitpunkt, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung als ausgeführt gilt. Die Vereinnahmung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen ist für die endgültige Entstehung der Umsatzsteuer der Höhe nach ohne Bedeutung.
Nach allgemeinen Steuerregeln gilt folgendes:
  • Dienstleistungen gelten als im Zeitpunkt ihrer Vollendung als erbracht, also am letzten Tag.
  • Für reine Lieferungen kommt es generell auf die Verschaffung der Verfügungsmacht an dem Gegenstand an.
  • Auch eine abgeschlossene Teilleistung (z. B. Miete, Leasing, Werkverträge) führt zur endgültigen Entstehung einer Umsatzsteuer (damit ist keine Abschlagszahlung gemeint). Damit eine Teilleistung vorliegt, muss es sich zum einen um eine wirtschaftlich sinnvoll abgrenzbare Leistung handeln und es muss eine Vereinbarung über die Ausführung der Leistung als Teilleistungen vorliegen. Die Teilleistung muss gesondert abgenommen und abgerechnet werden.
  • Sonderfall Dauerleistungen: Diese gelten am Ende des Leistungsabschnitts als ausgeführt. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wie beispielsweise Lieferungen von Elektrizität und Wasser. Diese sind umsatzsteuerlich erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln.

Das BMF hat im Schreiben RZ 35 zum Sonderfall Dauerleistungen unter anderem das sogenannte Stichtagsmodell vorgesehen: Die Abrechnung in der Turnusrechnung erfolgt zu dem zum Abrechnungstag gültigen Steuersatz und somit für die gesamte Leistungsperiode einheitlich. Bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 kann somit der reduzierte Steuersatz von 16 % bzw. 5 % für die gesamte Energie- bzw. Wassermenge der Abrechnungsperiode (hier 12 Monate) angewandt werden.
Weiterhin hat das BMF der Forderung des BDEW für die Vereinfachung von Abschlagszahlungen entsprochen (Schreiben RZ 37): Danach kann eine Anpassung der bereits gelegten Abschlagszahlungen unterbleiben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistende die ausgewiesene Umsatzsteuer in dieser Höhe auch an das Finanzamt abführt. Der Vorsteuerabzug aus der Anzahlungsrechnung für die Leistungsausführung ab dem 1. Juli 2020 und bis zum 31. Dezember 2020 ist je nach ausgewiesenem und entrichtetem Steuersatz (19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer) weiterhin zulässig. In der Schlussrechnung muss jedoch der zutreffende Steuersatz abgerechnet sein.

Diskussionsverlauf

WL Paul verwies darauf, dass die Gemeindewerke die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an ihre Kunden weitergeben werden.
Bei Kunden, welche für die Strom- und Wasserlieferung eine Jahresrechnung mit dem Stichtag 31.12.2020 erhalten (gilt für die meisten Kunden), werden die gesamten Mengen der Abrechnungsperiode vom 01.01.2020 - 31.12.2020 mit den reduzierten Umsatzsteuersätzen  von 16 % (Strom) bzw. 5 % (Wasser) berechnet. Abschlagzahlungen des ersten Halbjahres werden mit der Jahresabrechnung korrigiert.
Bei Monatskunden werden im ersten Halbjahr die höheren, im zweiten Halbjahr die reduzierten Umsatzsteuersätze berechnet.

Datenstand vom 24.07.2020 11:37 Uhr