Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage an der Kläranlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Neuerrichtung der Kläranlage wurde bereits in der Planungsphase angedacht, auf dem Dach des neuen Betriebsgebäudes eine Photovoltaikanlage zu errichten. Derzeit ist jede PV-Anlage, die ausschließlich dem Eigenbedarf dient, höchst rentierlich und hat nur sehr kurze Amortisationszeiten. Aus Gründen der Senkung der Betriebskosten und aus ökologischen Gründen kann daher eine PV-Anlage auf dem Dach des Betriebsgebäudes nur empfohlen werden, da deren Stromertrag zu 100% auf der Anlage verbraucht würde.
In der Kostenberechnung zum Bau der Kläranlage sind keine Kosten für PV-Anlagen enthalten, da diese sich nicht den notwendigen Baukosten zurechnen lassen. Derzeit hat auch die Gemeinde keinen finanziellen Spielraum, eine solche Anlage eigenständig zu finanzieren.
Man ist nun zu einer Lösung gekommen, dass im Rahmen eines Betreibermodells die Errichtung durch die Gemeindewerke möglich wäre. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 bereits folgende Vorgaben befürwortet:
Auf dem Bürogebäude der Kläranlage könnte eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 46 kWp errichtet werden. Bei spezifischen Kosten von 1.100 - 1.200 €/kWp würden die Gesamtkosten bis zu 60 TEuro betragen. Bei den aktuellen Strompreisen wäre die Anlage in etwa 8 Jahren amortisiert.
Die Prüfung eines Betreibermodelles ergab inzwischen, dass dieses im Rahmen EEG rechtlich möglich wäre. Auf dieser Basis besteht Einvernehmen im Ausschuss, unter Zuhilfenahme einer Zwischenfinanzierung durch die Gemeindewerke die PV-Anlage kurzfristig zu errichten.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird nachgefragt, warum die Gemeindewerke die PV-Anlage nicht selber bauen und betreiben. Der Sachbearbeiter Herr Schmid antwortet, dass die Gemeinde die Eigentümerin der Kläranlage ist und sich eine Rentabilität erst einstellt, wenn der Strom aus der eigenen Anlage genutzt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, auf dem Dach des neuen Betriebsgebäudes der Kläranlage im Rahmen eines Betreibermodells mit dem Gemeindewerken ein P’V-Anlage errichten zu lassen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtig, die entsprechende Vereinbarung mit den Gemeindewerken zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2020 15:55 Uhr