Beratung über Hundesteuersätze und Neuaufnahme von Kampfhunden ab 01.01.2021 und Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Steuersätze für die Hundesteuer in der entsprechenden Satzung (§ 5 Abs. 2 und 3) mit Wirkung zum 01.01.2021 wie folgt anzupassen und dabei auch einen Steuersatz für Kampfhunde einzuführen:
für den ersten Hund                          75 €
für den zweiten Hund                        120 €
für jeden weiteren Hund                        150 €
für jeden Kampfhund                        800 €

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Oberaudorf wird in ihrer ersten Änderung mit Wirkung vom 01.01.2021 ausgefertigt und in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.12.2020 08:56 Uhr