Erhaltungssatzung für den Bereich südlich des Burgtors; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 15.12.2020 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt aufgrund § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung der Gemeinde Oberaudorf zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets südlich des Burgtors (Erhaltungssatzung). Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2020 16:36 Uhr