Vollzug des BauGB; 11. Änderung des Flächennutzungsplans Oberaudorf - Teilbereich "Aschau-Tatzelwurm"; erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss-Sitzung am 03. Mai 2016 wurden die eingegangen Stellungnahmen nach abgeschlossenen Verfahren gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB behandelt, abgewogen und der Feststellungsbeschluss gefasst. Die kompletten Unterlagen wurden dann zur Genehmigung an das Landratsamt Rosenheim (LRA RO) geschickt.
Das LRA RO teilte der Gemeinde gemäß Schreiben vom 25. Juli 2016 mit, dass die im Rahmen des Änderungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung hinsichtlich der geforderten Angabe dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, nicht den Anforderungen genügt. Hinweislich sei erwähnt, dass die Gemeinde Oberaudorf die Bekanntmachung analog zu einem unlängst abgeschlossenen Bauleitplanungs-verfahren anfertigte, welche von der Anwaltskanzlei Döring und Spieß auf Verfahrenskonformität hin geprüft wurde.
Die neue Bekanntgabe wird vor Aushang mit dem LRA RO abgestimmt. Dieses regt an, die Auslegung gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen und erneut den Feststellungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen. Im Bauausschuss wird analog das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Tatzelwurm“ wiederholt.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den Ersten Bürgermeister Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Bauamtsleiter, Herrn Rainer Ostermayer Dipl.-Ing. (FH), der Sachverhalt und den Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise ausführlich darlegt.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Anregung des LRA RO und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanungsverfahren gem. §§ 3 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2017 07:53 Uhr