11. Änderung Flächennutzungsplan Oberaudorf, Teilbereich "Aschau-Tatzelwurm"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge  der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 17.12.2015 bis 20.01.2016, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, waren acht Stellungnahmen von Fachbehörden eingegangen, welche in der Sitzung vom 01.03.2016 behandelt und abgewogen wurden (siehe auch Niederschrift des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 01.03.2016, lfd. Nr. 209/2016). Mit dem neuen Planentwurf, Datum 01.03.2016, fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 17.03.2016 bis 20.04.2016 statt. Das LRA Rosenheim teilte der Gemeinde gemäß Schreiben vom 25. Juli 2016 mit, dass die im Rahmen des Änderungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung hinsichtlich der geforderten Angabe dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, nicht den Anforderungen genügt. Das LRA RO regte daraufhin an, das Auslegungsverfahren gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen und den Feststellungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen. Mit dem Planentwurf, Datum 01.03.2016, fand nun die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.03.2017 bis 21.04.2017 statt.

Hier ergab sich folgendes Ergebnis:

Es wurden 47 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt, davon ging von 25 kein Rücklauf ein, 17 äußerten keine Einwände zum Vorhaben, 5 Stellungnahmen werden nachfolgend behandelt.

Ein Einwand bzw. Stellungnahme seitens der Öffentlichkeit wird berücksichtigt. Dieser ging im Zuge des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 17.03.2016 – 20.04.2016 ein.
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 30.03.2017

Hinweis darauf, dass die Erweiterungsfläche in die Gefahrenhinweiskarte zu Geogefahren als "Hinweisbereich für tiefgreifende Rutschungen" eingetragen ist. Empfehlung, eine langsame Deformation des Hangs beim Bau durch entsprechend starke statische Konstruktion der Fundamentierung zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
11
11
0

Gemeindewerke Oberaudorf, Stellungnahme vom 17.03.2017

Die Gemeindewerke Oberaudorf weisen auf den Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung hin.

Beschlussvorschlag:

Die Löschwasserversorgung ist in Form des vorhandenen großen Teiches, des nahe angrenzenden Auerbachs und der zentralen Wasserversorgung ausreichend gesichert. Keine Planänderung notwendig. Die Anforderungen gemäß dem Arbeitsblatt DVGW W405 (Löschwasserversorgung) werden erfüllt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
11
11
0


Landesfischereiverband Bayern e.V., Stellungnahme vom 18.04.2017

Keine Einwände, falls eine zusätzliche Schmutzwasserbelastung des Auerbachs infolge geänderter Bebauung ausgeschlossen werden kann.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
11
10
1



Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet III/3, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 18.04.2017

Die Ausgleichsflächen sind rechtlich durch Reallast und Grunddienstbarkeit zu sichern. Die Gemeinde hat Ausgleichsflächen plangemäß anzulegen und zu pflegen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und an das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) zur Erfassung im Ökoflächenkataster zu melden (Art. 9 BayNatSchG). Die Meldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren und kann auf der Homepage des LfU abgerufen werden. Der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt soll zusätzlich der Meldebogen in digitaler Form zugesandt werden.

Beschlussvorschlag:

Wurde bereits nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit in die Begründung aufgenommen. Keine Planänderung notwendig.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
11
11
0

Um 19.15 Uhr (während TOP 3) erscheinen die GR-Mitglieder Förster und Hellmaier entschuldigt verspätet zur Sitzung.

Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 20.03.2017

Sofern die von der unteren Naturschutzbehörde genannten Voraussetzungen für die Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erfüllt werden können, steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegen.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Einwände aus der Bürgerbeteiligung

Josef Lechner, Watschöd, Schreiben des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Beck vom 08.04.2016 (weiterhin bestehender Einwand im Zuge des Auslegungsverfahrens im Jahre 2016)

Forderung nach Änderung der Flächendarstellung auf Fl.-Nr. 1599: In der Südwestecke soll anstatt Almfläche Wald eingetragen werden wie im Bestand tatsächlich vorhanden.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen, Darstellung ändern. Der Einwand betrifft jedoch nicht die Planungsfläche, die mit einer schwarzen gestrichelten Linie umgrenzt ist. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0


Beschluss

Der Gemeinderat folgt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 01.03.2016, samt Anlagen. Der Gemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Aschau-Tatzelwurm“ fest.
Die angeführten Ergänzungen werden, soweit notwendig, eingearbeitet. Eine Änderung des Planentwurfs i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich. Die Verwaltung legt die Flächennutzungsplanänderung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung (gemäß § 6 Abs. 1 BauGB) vor. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2017 10:42 Uhr