Neubau der Kläranlage Oberaudorf - Grundsatzbeschluss zur Refinanzierung (Beiträge / Gebühren)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Kalkulationszeitraum erstreckt sich von 2018 mit 2021.
Abstimmung: 15:0
- Der Quotienten nach Verbesserungsbeitrag und Gebühren ist auf 50 % / 50 % zu setzen. Gleichzeitig sollten die Grundgebühren um ca. 10 % angehoben werden. Außerdem soll nach Möglichkeit eine analoge Anwendung auf die Beitrags- und Gebührenzahler im Bereich der Fäkalschlammentsorgung, sowie die Erhebung von Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag in 2 Raten erfolgen.
Abstimmung: 14:1
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher stimmt gegen den Beschlussvorschlag und bittet um Dokumentation seines Abstimmungsverhaltens im Protokoll.
- Der Zinssatz für die angemessene Verzinsung des Anlagevermögens beläuft sich im Kalkulationszeitraum auf wie bisher 3,00 % p. a..
Abstimmung: 15:0
- Die bisherigen Abschreibungssetze werden beibehalten. Abweichungen, bzw. Sätze für bisher nicht verwendete Anlagegüter sind sachgerecht zu ermitteln, bzw. zu begründen.
Abstimmung: 15:0
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2017 09:49 Uhr