Neubau der Kläranlage Oberaudorf - Grundsatzbeschluss zur Refinanzierung (Beiträge / Gebühren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 4

Beschluss

  1. Der Kalkulationszeitraum erstreckt sich von 2018 mit 2021.
Abstimmung: 15:0
  1. Der Quotienten nach Verbesserungsbeitrag und Gebühren ist auf 50 % / 50 % zu setzen. Gleichzeitig sollten die Grundgebühren um ca. 10 % angehoben werden. Außerdem soll nach Möglichkeit eine analoge Anwendung auf die Beitrags- und Gebührenzahler im Bereich der Fäkalschlammentsorgung, sowie die Erhebung von Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag in 2 Raten erfolgen.
Abstimmung: 14:1
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher stimmt gegen den Beschlussvorschlag und bittet um Dokumentation seines Abstimmungsverhaltens im Protokoll.
  1. Der Zinssatz für die angemessene Verzinsung des Anlagevermögens beläuft sich im Kalkulationszeitraum auf wie bisher 3,00 % p. a..
Abstimmung: 15:0
  1. Die bisherigen Abschreibungssetze werden beibehalten. Abweichungen, bzw. Sätze für bisher nicht verwendete Anlagegüter sind sachgerecht zu ermitteln, bzw. zu begründen.
Abstimmung: 15:0
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2017 09:49 Uhr