Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag des Herrn Sebastian Horzela auf Verwendung des Gemeindewappens
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Kaufvertrag vom 12.12.2016 wurde das ausgemusterte Tanklöschfahrzeug der FFW Oberaudorf (IVECO 12-25aw, TLF 16/25, ehem. RO-2569, Baujahr 1986) zum Preis von 6.490,00 € veräußert. Der aktuelle Eigentümer bittet mit E-Mail vom 26.07.2017 um Genehmigung, das auf den Türen (per Hand) aufgemalte Oberaudorfer Wappen weiter verwenden zu dürfen.
Gemäß Art. 4 Abs. 3 GO (Bayerische Gemeindeordnung) darf das Gemeindewappen Oberaudorf von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde Oberaudorf verwendet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat Oberaudorf in öffentlicher Sitzung (§ 1 Abs. 1 GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf). Herr Martin Gruber erscheint zur Gemeinderatssitzung.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage, was der Antragsteller mit dem Altfahrzeug vorhat, verliest Geschäftsleiter Herr König nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Wildgruber das Antragschreiben.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf genehmigt auf Widerruf die Belassung des Gemeindewappens auf dem veräußerten, ausgemusterten Tanklöschfahrzeug der FFW Oberaudorf (IVECO 12-25aw, TLF 16/25, ehem. Kennzeichen RO-2569). Etwaige Gebühren sind mit Entrichtung des Kaufpreises abgegolten. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2017 15:54 Uhr