Antrag der evangelischen Kirche Oberaudorf auf Gewährung eines Renovierungszuschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.12.2017, eingegangen am 05.12.2017, beantragt das evang.-luth. Pfarramt Oberaudorf-Kiefersfelden, Herr Pfarrer Günter Nun, einen gemeindlichen Zuschuss, insbesondere zur Sanierung des evangelischen Gemeindehauses in Oberaudorf, bzw. zur Beseitigung von Sturmschäden.
Im Hinblick auf die angegebene Deckungslücke (über 8.000 EUR) ist der Gemeinderat Oberaudorf zur Beratung und Beschlussfassung über den o. g. Antrag zuständig (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f, § 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a, 5. Spiegelstrich der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Das o. g. Pfarramt begründet seinen Antrag insbesondere damit, dass das betreffende Gemeindehaus mit Kirchengarten ein ganz wichtiger sozialer Treffpunkt in Oberaudorf sei. Der Antrag nebst Aufstellung der in 2017 abgehaltenen Veranstaltungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.
Gewährung von Fördermitteln für den beantragten Zweck gehören grds. zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Oberaudorf (Art. 140 Abs. 1, 2 Bayerische Verfassung – BV, Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BV, Art. 6, Art. 7 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO, Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO. In ihm soll die Gemeinde Oberaudorf im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit öffentliche Einrichtungen erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind.
Sofern seitens der Gemeinde Oberaudorf ein Zuschuss gewährt werden soll, sollte aus Sicht der Verwaltung dieser auf den, sich durch Nachweis der aufgeführten Deckungslücke mittels geeigneter Unterlagen ergebenden Betrag, max. auf 8.000 €, begrenzt werden.

Diskussionsverlauf

In seiner Einleitung weist der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber darauf hin, dass im betreffenden Gebäude viele interessante und wichtige, auch konfessionsübergreifende Veranstaltungen stattfinden und die Gemeinde Oberaudorf langjährig immer wieder Unterstützungen geleistet habe.

Herr Hannes Rechenauer kann sich – auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Glaubensgemeinschaften – einen Zuschuss in Höhe von max. 7.500 € vorstellen.

Herr Martin Gruber bittet um Auskunft darüber, welche Schäden zu der im Antrag angegebenen Deckungslücke vorliegen. Anlässlich von ihm durchgeführten Ortsbesichtigungen erschließt sich im die Deckungslücke und damit der Antrag nicht.

Herr Klaus Förster spricht sich grundsätzlich für die Gewährung eines namhaften Zuschusses, nicht aber in beantragter Höhe aus.

Herr Hans Seebacher weist auf die im Antrag beschriebene geringe Versicherungsleistung hin und bittet, das evang.-luth. Pfarramt Oberaudorf-Kiefersfelden darauf hinzuweisen, dass für etwaige künftige Schadensfälle ggf. ein höherer Versicherungsschutz geprüft werden sollte.

Herr Henning Bruhn informiert darüber, dass insbesondere für Waldbesitz Beschränkungen hinsichtlich der Versicherbarkeit (Leistungssatz) bestehen dürften.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf, dass dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses dem Grunde nach entsprochen wird. Die für die Festlegung eines Zuschussbetrages notwendigen Unterlagen sind vom evang.-luth. Pfarramt Oberaudorf-Kiefersfelden über die Verwaltung an den Gemeinderat Oberaudorf einzureichen. Eine erneute Beschlussfassung kann erst dann erfolgen. Vorab wird die Verwaltung beauftragt, im Entwurf des Haushaltsplans 2018 Mittel in beantragter Höhe (8.000 €) zu veranschlagen. Die automatische Gewährung eines bestimmten Zuschusses ist damit nicht verbunden. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2017 13:26 Uhr