Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Finanzausschusses, 14.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Oberaudorf
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2020 und dem Beteiligungsbericht etc. vor.
Die Unterlagen wurden den Ausschuss-Mitgliedern mit der Ladung vorab via RIS, anschließend in ausgedruckter Form zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und natürlich mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2015 und 2016 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2017 beläuft sich auf insgesamt 12.697.800 €, wovon 9.932.500 € auf den VWH und 2.765.300 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2017 nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2017 – 2020 nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 6.500.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 1.915.000 € mehr als deutlich erreicht. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 215.000 € verbleibt für den VMH noch ein Betrag von 1.700.000 € für Investitionen.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2017 voraussichtlich 2,183 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 434 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2017 unter Berücksichtigung der Entnahme von 1,024 Mo. € auf einen Betrag von 2,788 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 97.120,00 €.
Verwaltungshaushalt 2017
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
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HH-Ansatz 2017
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Anteil %
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Einnahmen VWH
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Grundsteuer A und B
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671.500 €
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6,76
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Gewerbesteuer
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1.381.000 €
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13,90
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Einkommensteuer
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2.502.700 €
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25,20
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Schlüsselzuweisungen
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1.205.600 €
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12,14
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Umsatzsteuer
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182.000 €
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1,83
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Ausgaben VWH
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Personalausgaben (Gr. 4)
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2.695.500 €
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27,14
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Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
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2.315.700 €
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23,31
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Kreisumlage
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2.237.500 €
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22,53
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Gewerbesteuerumlage
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660.000 €
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6,64
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Zuführung an den VMH
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1.194.800 €
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12,03
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Vermögenshaushalt 2017
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
|
HH-Ansatz 2017
|
Anteil %
|
Einnahmen VMH
|
|
|
Zuführung vom VWH
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1.194.800 €
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43,21
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Entnahme aus Rücklagen
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1.023.500 €
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37,01
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Inv.Zuweisungen und -zuschüsse
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229.000 €
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8,28
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Beiträge und ähnliche Entgelte
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245.000 €
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8,86
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Ausgaben VMH
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Baumaßnahmen
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1.839.000 €
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66,50
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Erwerb von Grundstücken/Vermessung
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75.300 €
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2,72
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Erwerb von beweglichen AV
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287.000 €
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10,38
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Tilgung von Krediten
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538.000 €
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19,46
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Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) sind, jeweils in Tsd. €:
1300.9350 FFW Ndf. Neufahrzeug
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150 Tsd. €
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6300.9501 Bad-Trißl-Brücke, Fertigstellung
6300.9350 Bauhof Erwerb beweglichen Anlagevermögens
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160 Tsd. €
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6300.95XX Straßen div. Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen
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177 Tsd. €
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7000.95XX Klärwerk Kanäle, Hausanschlüsse, neue Kläranlage
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880 Tsd. €
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8400.9350 Kursaal Erwerb beweglichen Anlagevermögens
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50 Tsd. €
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Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Oberaudorf die Annahme der Haushaltssatzung 2017, des Haushaltsplans 2017 nebst Anlagen und die entsprechende Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2018 11:25 Uhr