Vorlage der Beteiligungen bzw. des Beteiligungsberichts 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist die Gemeinde Oberaudorf gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens 5 % der Anteile eines Unternehmens gehören. Dieser Bericht soll den Umfang der wirtschaftlichen Beteiligungen der Gemeinde Oberaudorf transparent machen. Die Gemeinde Oberaudorf ist ausschließlich über ihren Eigenbetrieb Gemeindewerke Oberaudorf an folgenden fünf Unternehmen beteiligt:
Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH, INNergie GmbH, KOS Energie GmbH, Hocheck Bergbahnen Verwaltungs GmbH und Hocheck Bergbahnen GmbH & Co KG.
Über den Beteiligungsbericht 2018, der als Anlage beiliegt, ist kein Beschluss zu fassen, sondern nur dem Gemeinderat vorzulegen. Der Beteiligungsbericht 2018 wird nachträglich dem Gemeinderat vorgelegt, da dieser im Haushaltsplan 2020 nicht enthalten war. Mit Schreiben vom 02.12.2020 wurde die Gemeinde Oberaudorf durch das Landratsamt Rosenheim darauf hingewiesen, den Beteiligungsbericht 2018 dem Gemeinderat vorzulegen und anschließend bekanntzumachen.
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2018 zur Kenntnis.

Datenstand vom 25.02.2021 08:17 Uhr