Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um Baurecht für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Grundstücke 145, 146 und 147, Gemarkung Niederaudorf, zu schaffen, wurde nach diversen Gesprächen mit dem Bauherrn und – zur Abklärung – mit dem Landratsamt Rosenheim in der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2020 der Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB gefasst. Geplant sind diverse, teilweise bereits ausgeführte An- und Ausbauten sowie Umnutzungen in diesem Bereich. In der heutigen Sitzung soll der erste Entwurf der Außenbereichssatzung durch die beauftragte Architektin vorgestellt werden. Ziel ist es, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Einleitend begrüßt der Bürgermeister die beauftragte Architektin, die nach Verlesen des Sachverhalts durch Bauamtsleiter Ostermayer den aktuellen Entwurf der Außenbereichssatzung präsentieren, erläutern und evtl. Fragen aus dem Gemeinderat beantworten wird. Danach stellt die Verwaltung den Sachverhalt zusammenfassend dar und übergibt an Frau Reiser. Diese erläutert kurz die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie die baurechtliche Auswirkung einer Außenbereichssatzung und stellt die näheren Bestimmungen über die Zulässigkeit vor. Zudem weist sie auf mögliche Ausgleichsflächenregelungen im Zuge der notwendigen Bauanträge hin. Daraufhin wird aus der Mitte des Gremiums die Frage gestellt, wieso hier auch kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienende Vorhaben zulässig sind. Herr Ostermayer erläutert, dass man sich bei der Definition der Zulässigkeit an einem allgemeinen Wohngebiet (WA) orientiert hat. Hier sind nichtstörende Gewerbegebiete zulässig. Nach kurzer Diskussion, ob kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienende Vorhaben ausgeschlossen werden sollen, kommt man einstimmig zu dem Ergebnis, dass diese Festlegung hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit beibehalten werden soll. Da keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, ergeht der

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf in der Planfassung vom 27.04.2021 und beschließt dessen Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten bzw. fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 15:17 Uhr