Umbau der „Alten Schule“ in Niederaudorf zur Erweiterung der Kindertagesstätte Schatztruhe um 3 Gruppen; Bekanntgabe der Auswertung der Architektenauswahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Zur Vergabe der Architektenleistungen (freiberufliche Leistungen) für den Umbau der „Alten Schule“ in Niederaudorf zur Erweiterung der Kindertagesstätte Schatztruhe um 3 Gruppen wurden für die Gemeinderatssitzung am 25. März 2021 unabhängig voneinander sechs Architekturbüros zur Vorstellung ihrer Lösungsvorschläge eingeladen. Die Lösungsvorschläge sind ein Bestandteil bzw. Auswahlkriterium zur Vergabe der Architektenleistungen. Den Gemeinderäten, welche die Bewertungsjury bilden, wurden die ausgefüllten Matrizen (angeforderte Angaben, welche die Architekten in die Matrizen eintrugen) zur Bewertung zugesandt, mit der Bitte, diese baldmöglichst dem Bauamt zur Auswertung zukommen zu lassen. Bis dato liegen dem Bauamt 15 vollständig ausgewertete Bewertungsmatrixen vor. 2 Gemeinderäte enthielten sich der Bewertung, da sie bei der Präsentation der Lösungsvorschläge in der Sitzung nicht anwesend waren. Es fehlen also noch von 3 Gemeinderäten die  vollständig ausgefüllten Bewertungsbögen. Ein Architekt konnte zudem nicht bewertet werden, da die Angaben zum Ausfüllen der Matrizen immer noch nicht vorliegen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt kann also noch kein Ergebnis der Auswertung bekannt gemacht werden.
Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen – § 50 UVgO
Im Bereich der Unterschwellenvergaben ist von der ursprünglich geplanten Einbeziehung der Vergabe freiberuflicher Leistungen in das Regelungsregime der UVgO kaum etwas übrig geblieben. Im Ergebnis wirkt sich die Einbeziehung freiberuflicher Leistungen kaum aus, da § 50 UVgO lediglich bestimmt, dass sie „grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind“. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Sonstige Bindungen gibt es hier nicht.
Die Verwaltung schlägt vor, auch auf Grund des sehr ambitionierten Zeitplanes, Verhandlungen mit den Architekten zu führen, welche nach Eingang aller Bewertungsbögen punktemäßig vorne liegen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Prof. Dr. Bernhardt teilt dem Gemeinderat mit, dass heute leider noch kein abschließendes Ergebnis der Auswertung mitgeteilt werden kann, da bis zur Freischaltung der Sitzung mit den Dokumenten und Sachverhaltsdarstellungen bis Freitag, den 23.04.2021, dem Bauamt immer noch nicht die vollständigen Bewertungsbögen dem Bauamt, trotz einiger Erinnerungen, vorlagen. Er fügt an, dass dies sehr unbefriedigend sei, auch aufgrund des sehr ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung des Vorhabens. Ursprünglich war ja geplant, dass man allen Gemeinderatsmitgliedern die Gelegenheit geben möchte, sich an der Auswahl des geeignetsten Architekten zu beteiligen. Da dies jedoch schwierig umzusetzen ist, sei zu überlegen, den Kreis der Bewertungsjury bei zukünftigen Vorhaben einzugrenzen. Der zweite Bürgermeister Alois Holzmaier erläutert, dass bei der damaligen Auswahl des Architekten beim geplanten Neubau der KiTa in Oberaudorf die Bewertungsjury lediglich aus fünf Mitglieder bestand. Das Ergebnis der Auswertung verschiebe sich nun um einen Monat, was sich evtl. auch zuwendungstechnisch negativ für die Gemeinde auswirken kann. Nach Verlesen des Sachverhalts durch die Verwaltung und dem Hinweis, dass aus Zeitgründen der TOP für heute angesetzt wurde - die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Bewertungsbögen endete mit Freitag, dem 09.04.2021 - wird aus der Mitte des Gemeinderates der Unmut darüber geäußert, dass dadurch dem gesamten Gemeinderat zukünftig die Möglichkeit verwehrt sein wird, sich bei der Auswahl einzubringen.

Datenstand vom 01.07.2021 15:17 Uhr