Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die ausführlichen Vorberatungen im Finanzausschuss am 16.03.2021 und 13.04.2021 mit den dazugehörigen Protokollen und der vorgeschlagenen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat vom 13.04.2021, sowie auf den bereits erhaltenen Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 mit samt allen dazugehörigen Unterlagen, die jedem GR-Mitglied im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 13.04.2021 zugestellt wurden. An diesen Unterlagen hat sich bis zur heutigen GR-Sitzung am 27.04.2021 nur die HH-Stelle 0600.3611 (Einnahme 250.000 €) und die HH-Stelle 0600.9404 (Ausgabe 250.000 €) geändert. Die Änderungen wurden in der FA-Sitzung am 13.04.2021 dem Finanzausschuss bekannt gegeben und einstimmig genehmigt. Wir verweisen hier ausdrücklich auf das Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 13.04.2021. Demnach werden als Anlagen zu diesem TOP nur noch ein Entwurf der Haushaltssatzung 2021 sowie eine Kurzzusammenfassung des Haushalts 2021 zugestellt.
Der Kämmerer erläutert nochmals knapp die wichtigsten Inhalte der Haushaltssatzung sowie des Haushaltes 2021, in der die wichtigsten Einnahmen und Ausgabepositionen des Haushaltsplanes, dabei insbesondere die bedeutendsten Investitionen, sowie der Schulden- und Rücklagenstand, dargestellt werden. Eine Kreditaufnahme ist für das Jahr 2021 mit 5.250.000 € vorgesehen. Von diesem Betrag wurde bereits in der Haushaltssatzung 2020 ein (im Jahr 2020 noch nicht aufgenommener) Betrag von 3.250.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt, so dass in der Haushaltssatzung 2021 noch ein Restbetrag von 2.000.000 € einzutragen ist. Beim Eigenbetrieb der Gemeinde ist keine Kreditaufnahme geplant. Die erwarteten Zuführungsbeträge vom VWH an den VMH in den Jahren 2021 bis 2024 entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Die allgemeine Rücklage beträgt zum Jahresende 4.660.873 € und ist deutlich über der gesetzlichen Mindestrücklage von 110.544 €. Verpflichtungsermächtigungen (VE) werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt. Für den Bau der Kläranlage wurde eine Verpflichtungsermächtigung für Jahr 2022 in Höhe von 500.000 € eingegangen, die bereits 2019 von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurde. Die Haushaltssatzung 2021 wird abschließend noch kurz vorgetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt gemäß Art. 63 GO die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2021 samt ihren Bestandteilen und Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.680.700 € und die im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.240.900 € festsetzt. Kreditaufnahmen werden bei der Gemeinde Oberaudorf mit 2.000.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Beim Eigenbetrieb werden weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird bei der Gemeinde auf 1.000.000 €, beim Eigenbetrieb auf 200.000 € festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden unverändert beibehalten. Diese betragen bei der Grundsteuer A und B je 310 v. H. und bei der Gewerbesteuer 330 v. H.
Als Anlagen zur Haushaltssatzung sind insbesondere der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie Stellenplan und der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Schulden zu nennen. Die Haushaltssatzung 2021 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 15:17 Uhr