Finanzplan und Investitionsprogramm 2020 bis 2024 der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die ausführlichen Vorberatungen im Finanzausschuss am 16.03.2021 und 13.04.2021 mit den dazugehörigen Protokollen und der hier vorgeschlagenen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat vom 13.04.2021, sowie auf den bereits erhaltenen Entwurf des Finanzplanes mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2024 mit allen dazugehörigen Unterlagen, die jedem GR-Mitglied im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 13.04.2021 zugestellt wurden. An diesen Unterlagen haben sich bis zur heutigen GR-Sitzung am 27.04.2021 nur die HH-Stelle 0600.3611 (Einnahme 250.000 €) und die HH-Stelle 0600.9404 (Ausgabe 250.000 €) geändert. Die Änderungen wurden in der FA-Sitzung am 13.04.2021 dem Finanzausschuss bekannt gegeben und einstimmig genehmigt. Wir verweisen hier ausdrücklich auf das Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 13.04.2021. Demnach werden zu diesem TOP keine Anlagen mehr zugestellt.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan ist im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Die wichtigsten Projekte bzw. Investitionen in den Jahren 2022 bis 2024 sind insbesondere der Neubau/Ertüchtigung der Kläranlage, Umbau des Kindergartens in Niederaudorf, der geplante Weiterbau der Bad-Trißl-Straße, der Abriss der Rosengassenbrücke und die Erweiterung der Grundschule Oberaudorf. Die einzelnen Maßnahmen können dem bereits zugesandten Finanzplan bzw. den Finanzausschuss-Protokollen entnommen werden.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH ist in den Jahren 2020 bis 2024 keine neue Kreditaufnahme geplant. Eine Zuführung in die allgemeine Rücklage ist für die Jahre 2022 (1.555.400 €), 2023 (923.900 €) und 2024 (451.400 €) im Finanzplan vorgesehen. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2024 erwirtschaftet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 15:17 Uhr