Abwassergebühren; Festlegung des Kalkulationszeitraumes ab 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Gebührenberechnung endet 2021. Die Abwassergebühren für die Jahre 2018 bis 2021 wurden im Jahr 2017 von Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck, Kommunalberatung in Straubing, letztmalig kalkuliert (GR-Beschluß vom 02.11.2017). Frau Radlbeck erstellte für die Gemeinde Oberaudorf u.a. auch die neue Entwässerungssatzung (EWS) und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) (jeweils gültig ab 01.01.2018) sowie die neue Verbesserungsbeitragssatzung (VES-EWS) – (gültig ab 01.01.2020).
Frau Radlbeck wurde bereits im Jahr 2019 für die Kalkulation der Abwassergebühren ab 2022 beauftragt. Hier ist vor Erstellung der Kalkulation u.a. der Kalkulationszeitraum und der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals durch den Gemeinderat neu festzulegen. Die neuen Abwassergebühren ab dem Jahr 2022 werden dann im Herbst 2021 durch den Gemeinderat beschlossen. Frau Radlbeck wird in dieser GR-Sitzung anwesend sein und die Gebührenkalkulation vortragen.
Die Gebührenbedarfsberechnungen werden i.d.R. nicht jährlich durchgeführt, d. h. alljährlich der Kostenentwicklung angepasst. In der Praxis ist es deshalb üblich, Gebührenerhebungen nur in mehrjährigem Abstand vorzunehmen, also einen mehrjährigen Kalkulationszeitraum zu wählen. Nach Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Die Gebühren können für einen Zeitraum zwischen einem und vier Jahren im Voraus ermittelt werden. Der berücksichtigungsfähige Zeitraum soll aber höchstens vier Jahre umfassen.
Der letzte Kalkulationszeitraum wurde auf vier Jahre festgelegt und zwar vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 (siehe GR-Beschluß vom 30.05.2017). Es wird demnach wieder vorgeschlagen, diese Zeitspanne auch für die neue Kalkulation zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den neuen Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren auf vier Jahre vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2021 15:17 Uhr