3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gschwendtnerfeld"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen bauplanerischen Schritte für das Flurstück 364 Gemarkung Oberaudorf und das bestehende Gewerbegebiet, in die Wege zu leiten. Grund hierfür war u.a. das zukunftssichere Aufstellen der Nahversorgung in Oberaudorf. Die notwendigen bauplanerischen Schritte sind die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes und die damit verbundene Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Ein Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das betroffene Grundstück Fl.Nr. 364 mit ca. 2.95 ha ist aktuell als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die 3. Änderung soll folgende Nutzungsdarstellung im FNP erhalten:
- Der nördliche Teilbereich (ca. ¼ des Bereiches): sonstige Sondergebiete SO, Zweckbestimmung „Gebiet für kleinflächigen Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO
Der mittlere Teilbereich (ca. ¼ des Bereiches): sonstige Sondergebiete SO, Zweckbestimmung „Gebiet für großflächigen Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO
Der südliche Teilbereich (ca. ½ des Bereiches): Urbanes Gebiet MU gemäß § 6a BauNVO oder Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO
Für die Flächennutzungsplanänderung muss ein fachkundiges Architekturbüro beauftragt werden.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck begibt sich in den Zuschauerbereich und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teil (Art. 49 Abs. 1 GO). Eingangs erläutert der Bürgermeister, dass durch die FNP-Änderung noch kein verbindliches Baurecht geschaffen wird, jedoch ist dies zur Vorbereitung für die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig. Die Verwaltung stellt die geplanten Änderungen anhand eines vorbereiteten Lageplanes vor. Bürgermeister Matthias Bernhardt ergänzt, dass heute noch zu diskutieren sei, ob man die südliche Fläche als urbanes Gebiet (MU) oder Gewerbegebiet (GE) nutzen möchte. Er favorisiert die Nutzung als GE, auch im Hinblick darauf, dass das im FNP dargestellte Gewerbegebiet an der A93 nicht „rechtssicher“ sei. Eine Umsetzung ist noch nicht garantiert. Im Gemeinderat wurde unter anderem auch die Durchführung einer Verkehrsplanung angesprochen, welche aber erst auf Bebauungsplan-Ebene sinnvoll ist. Nach Beratung ist man sich mehrheitlich einig, das südliche Areal in Gewerbegebiet (GE) zu ändern. Ein urbanes Gebiet müsse einen gewissen Anteil an Wohnbebauung aufweisen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur dritten Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Fl.Nr. 364, Gemarkung Oberaudorf. Die Art der Nutzung „Fläche für Landwirtschaft“ soll in sonstige Sondergebiete SO mit Zweckbestimmungen wie im Sachverhalt formuliert und Gewerbegebiet GE geändert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.05.2021 11:28 Uhr