Antrag der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden vom 05.02.2020 auf Verlängerung des gemeindlichen Betriebskostenzuschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister bedankt sich bei der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden für die, dieser Sitzung vorangegangene, interessante Besichtigung der Bergrettungswache. Er würdigt dabei die vorbildliche ehrenamtliche Arbeit, die durch die Bergwacht für die Sicherheit der Allgemeinheit, nicht nur bei Bergrettungseinsätzen, erbracht wird und stellt auch die gesellschaftliche Bedeutung dieser Institution im örtlichen Leben der Tourismusgemeinde Oberaudorf heraus.

Die Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden ist seit dem Jahr 2015 in ein eigenes Gebäude eingezogen. Die Vergrößerung der Kapazitäten erzeugen naturgemäß seither auch höhere Kosten. Für die Betriebskosten erhielt die Bergwacht von der Gemeinde in den Jahren 2018 bis 2020 eine jährliche Unterstützung von 3.500,-- Euro. Dieser Betrag wird auch für dieses und die nächsten Jahre als Zuschuss für die laufenden Gebäudekosten bei der Gemeinde angefragt. Zusätzlich will die Bergwacht noch einen Zuschuss für den Verbesserungsbeitrag für die Kläranlage in Höhe von 3.488,-- Euro (Bescheid ist noch nicht erfolgt), wofür kein Ausnahmetatbestand in der Gebührensatzung besteht. Außerdem sollen die Materialkosten für einen Garagenanbau an die Bergrettungswache von der Gemeinde übernommen werden. Als weiterer Wunsch wird von der Bergwacht geäußert, dass langfristig die Erbpachtzahlungen für das derzeit genutzte Grundstück entfallen sollen und die Gemeinde durch Grundstückstausch- oder Kauf Eigentümer am bestehenden Grundstück werden soll.

Die Bergwacht Bayern ist in das Bayerische Rote Kreuz eingegliedert, welches die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt. Bei der Bergwacht handelt es sich damit nicht um einen Verein.

Für die Bereitstellung und der Betrieb des Rettungsdienstes wurden aufgrund des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis bestimmt. Es handelt sich somit ausschließlich um eine Aufgabe des Freistaats Bayern. Für die Gemeinde besteht keinerlei Verpflichtung, den Rettungsdienst organisatorisch oder finanziell zu unterstützen. 

Der Rettungsdienst und damit auch die Bergwacht werden in Bayern weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung und die Wasserrettung einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.

In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz ist genau festgelegt, welche Kosten die Rettungsdienste vom Freistaat, bzw. durch die Verteilung der Kassenbeiträge erstattet bekommen. Demnach werden sämtliche Gebäudekosten für Rettungswachen, wie Fremdmieten (Erbpacht) und Betriebskosten für Wasser, Strom, Abwasser, Instandhaltung, sowie auch Steuern (Grundsteuer) und Abgaben (Verbesserungsbeitrag Kläranlage) an die jeweiligen Institutionen erstattet.

Wie sich die Verteilung und Kostenbeteiligung der Dachorganisation des Bay. Roten Kreuzes an die eigenen Organisationseinheiten gestaltet und welcher Spielraum dabei eingeräumt wird, kann von Seiten der Gemeindeverwaltung nicht beurteilt werden. Gemäß der vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnung der Bergwachtbereitschaft Oberaudorf-Kiefersfelden ist ein stattlicher Betrag als Rücklage vorhanden.

Da sich die Gemeinde der wichtigen Aufgabe der Bergwacht, gerade im Dienst an allen Bürgerinnen und Bürgern, bewusst ist und es sich ja um eine sehr ortsverbundene Organisation handelt, soll versucht werden, die Bergwacht Oberaudorf im angemessenem Verhältnis zu unterstützen.

In Vorgesprächen mit dem ehemaligen und dem neuen Bereitschaftsleiter wurden bereits Lösungsansätze gefunden. Obwohl die Bergwachtbereitschaft im Jahre 2015 in die neue, großzügige Bergrettungswache eingezogen ist, benutzt sie weiterhin am alten Standort beim Kindergarten Niederaudorf noch eine Garage. Diese gehört der Gemeinde. Das Genehmigungsverfahren wurde von der Gemeinde durchgeführt. Auch die Materialkosten hat die Gemeinde übernommen. Die Garage wurde durch Eigenleistung der Bergwacht gebaut. 

Für den steigenden Platzbedarf des Kindergartens wäre dieses Gebäude eine ideale Ergänzung, auch ein zusätzlicher Stellplatz würde dauerhaft zur Verfügung stehen. Für die Bergwacht hingegen wäre es optimal, alle Gerätschaften am Standort der Rettungswache zusammenzuführen. Die Überlegungen gehen dahin, einen entsprechenden Anbau an die Bergrettungswache zu erstellen und damit die Garage für den Kindergarten freizumachen. An der Errichtung des Anbaus könnte sich die Gemeinde dann angemessen beteiligen und damit die Bergwacht kostenmäßig entlasten. Nach Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung soll die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit Einrichtungen unterstützen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Somit würde eine rechtssichere und nachhaltige Förderung der Bergwacht entstehen.

In den Vorgesprächen mit der Bereitschaftsleitung wurde vereinbart, dass die Bergwacht entsprechende Planungen samt Kostenschätzung vorlegt und nach baurechtlicher Überprüfung dann die Höhe der gemeindlichen Beteiligung beziffert werden kann. 

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums werden die Leistungen der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden für die örtliche Sicherheit gewürdigt. Deshalb wird auch mehrheitlich die Meinung vertreten, der Bergwacht für diese Dienste, wie bisher, einen jährlichen Zuschuss zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft in Höhe von 3.500,-- Euro zu gewähren. Die Leistungen werden für die Jahre 2021, 2022 und 2023 zugesagt.

Durch den Ersten Bürgermeister wird aber noch einmal auf den Sachverhalt verwiesen. Dass die laufende Finanzierung einer Bergwachtbereitschaft nicht gesichert ist, liegt an Fehlern im Verteilungssystem von staatlichen Stellen, Krankenkassen und Rettungsorganisationen. Hier sollte auch die Dachorganisation der Bergwacht Bayern auf entsprechende Lösungen pochen. Es kann nicht darauf abgestellt werden, dass der Fortbestand der Rettungsdienste von Zuwendungen der Gemeinde abhängig gemacht wird.

Bei der Unterstützung für einen Garagenneubau erinnert der Bürgermeister daran, dass die Gemeinde den Bau und die Nutzung der bestehenden Garage damals bereits gefördert habe. Eine Zusammenführung der Gerätschaften der Bergwacht an der Bergrettungswache wird aber als sinnvoll erachtet, zumal die Garage in Niederaudorf dann dem Kindergarten dienen wird. Nach Ermittlung der genauen Kosten wird auch hier ein Zuschuss für die Baukosten in Aussicht gestellt. Allerdings wird von der Bergwacht erwartet, dass sie sich auch um Beteiligungen der Gemeinde Kiefersfelden und des Roten Kreuzes bemüht. Eine Beteiligung bis zu einem Drittel der unterstützenden Leistung wird angedacht.

Der Bürgermeister erklärt auch, dass dem Wunsch der Bergwacht, das für die Rettungswache genutzte Grundstück durch die Gemeinde zu erwerben, aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht entsprochen werden kann. Zudem wäre die Umwandlung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in eine andere Nutzung steuerpflichtig und damit nicht mehr verhältnismäßig.

Nicht beraten wurde der beantragte Erlass des Verbesserungsbeitrags Kläranlage für die Bergrettungswache. Ein Bescheid wurde noch nicht erstellt. Beitragspflichtig ist der Eigentümer des Gebäudes, demnach die Bergwacht Bayern. Ob ein Erlassgrund vorliegt kann derzeit nicht beurteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Bergwacht Oberaudorf weiterhin für drei Jahre mit einer Zuwendung für die am Ort geleisteten Dienst zur Förderung der allgemeinen Sicherheit mit jährlich 3.500,-- Euro zu unterstützen. Die Förderung beginnt im Jahre 2021.

Nach Ermittlung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit eines Anbaus an die Bergrettungswache sowie der damit verbundenen Kosten, wird der Gemeindetrat über die Höhe eines angemessenen Zuschusses entscheiden. Im Gegenzug wird die Bergwacht die Nutzung der Garage am Kindergarten Niederaudorf aufgeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2021 08:03 Uhr