Der Erste Bürgermeister bedankt sich bei der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden für die, dieser Sitzung vorangegangene, interessante Besichtigung der Bergrettungswache. Er würdigt dabei die vorbildliche ehrenamtliche Arbeit, die durch die Bergwacht für die Sicherheit der Allgemeinheit, nicht nur bei Bergrettungseinsätzen, erbracht wird und stellt auch die gesellschaftliche Bedeutung dieser Institution im örtlichen Leben der Tourismusgemeinde Oberaudorf heraus.
Die Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden ist seit dem Jahr 2015 in ein eigenes Gebäude eingezogen. Die Vergrößerung der Kapazitäten erzeugen naturgemäß seither auch höhere Kosten. Für die Betriebskosten erhielt die Bergwacht von der Gemeinde in den Jahren 2018 bis 2020 eine jährliche Unterstützung von 3.500,-- Euro. Dieser Betrag wird auch für dieses und die nächsten Jahre als Zuschuss für die laufenden Gebäudekosten bei der Gemeinde angefragt. Zusätzlich will die Bergwacht noch einen Zuschuss für den Verbesserungsbeitrag für die Kläranlage in Höhe von 3.488,-- Euro (Bescheid ist noch nicht erfolgt), wofür kein Ausnahmetatbestand in der Gebührensatzung besteht. Außerdem sollen die Materialkosten für einen Garagenanbau an die Bergrettungswache von der Gemeinde übernommen werden. Als weiterer Wunsch wird von der Bergwacht geäußert, dass langfristig die Erbpachtzahlungen für das derzeit genutzte Grundstück entfallen sollen und die Gemeinde durch Grundstückstausch- oder Kauf Eigentümer am bestehenden Grundstück werden soll.
Die Bergwacht Bayern ist in das Bayerische Rote Kreuz eingegliedert, welches die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt. Bei der Bergwacht handelt es sich damit nicht um einen Verein.
Für die Bereitstellung und der Betrieb des Rettungsdienstes wurden aufgrund des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis bestimmt. Es handelt sich somit ausschließlich um eine Aufgabe des Freistaats Bayern. Für die Gemeinde besteht keinerlei Verpflichtung, den Rettungsdienst organisatorisch oder finanziell zu unterstützen.
Der Rettungsdienst und damit auch die Bergwacht werden in Bayern weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung und die Wasserrettung einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.
In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz ist genau festgelegt, welche Kosten die Rettungsdienste vom Freistaat, bzw. durch die Verteilung der Kassenbeiträge erstattet bekommen. Demnach werden sämtliche Gebäudekosten für Rettungswachen, wie Fremdmieten (Erbpacht) und Betriebskosten für Wasser, Strom, Abwasser, Instandhaltung, sowie auch Steuern (Grundsteuer) und Abgaben (Verbesserungsbeitrag Kläranlage) an die jeweiligen Institutionen erstattet.
Wie sich die Verteilung und Kostenbeteiligung der Dachorganisation des Bay. Roten Kreuzes an die eigenen Organisationseinheiten gestaltet und welcher Spielraum dabei eingeräumt wird, kann von Seiten der Gemeindeverwaltung nicht beurteilt werden. Gemäß der vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnung der Bergwachtbereitschaft Oberaudorf-Kiefersfelden ist ein stattlicher Betrag als Rücklage vorhanden.
Da sich die Gemeinde der wichtigen Aufgabe der Bergwacht, gerade im Dienst an allen Bürgerinnen und Bürgern, bewusst ist und es sich ja um eine sehr ortsverbundene Organisation handelt, soll versucht werden, die Bergwacht Oberaudorf im angemessenem Verhältnis zu unterstützen.
In Vorgesprächen mit dem ehemaligen und dem neuen Bereitschaftsleiter wurden bereits Lösungsansätze gefunden. Obwohl die Bergwachtbereitschaft im Jahre 2015 in die neue, großzügige Bergrettungswache eingezogen ist, benutzt sie weiterhin am alten Standort beim Kindergarten Niederaudorf noch eine Garage. Diese gehört der Gemeinde. Das Genehmigungsverfahren wurde von der Gemeinde durchgeführt. Auch die Materialkosten hat die Gemeinde übernommen. Die Garage wurde durch Eigenleistung der Bergwacht gebaut.
Für den steigenden Platzbedarf des Kindergartens wäre dieses Gebäude eine ideale Ergänzung, auch ein zusätzlicher Stellplatz würde dauerhaft zur Verfügung stehen. Für die Bergwacht hingegen wäre es optimal, alle Gerätschaften am Standort der Rettungswache zusammenzuführen. Die Überlegungen gehen dahin, einen entsprechenden Anbau an die Bergrettungswache zu erstellen und damit die Garage für den Kindergarten freizumachen. An der Errichtung des Anbaus könnte sich die Gemeinde dann angemessen beteiligen und damit die Bergwacht kostenmäßig entlasten. Nach Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung soll die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit Einrichtungen unterstützen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Somit würde eine rechtssichere und nachhaltige Förderung der Bergwacht entstehen.
In den Vorgesprächen mit der Bereitschaftsleitung wurde vereinbart, dass die Bergwacht entsprechende Planungen samt Kostenschätzung vorlegt und nach baurechtlicher Überprüfung dann die Höhe der gemeindlichen Beteiligung beziffert werden kann.