Abbruch des Stallgebäudes und Neubau des Eingangsbereichs der Hotelhalle sowie Anbau von Seminarräumen, Dorfstr. 2 - 4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf; Eröffnung eines Bauleitplanungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Magnus Waller verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
In der Bauausschuss-Sitzung vom 25. Juni 2020 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Stallgebäudes und Neubau des Eingangsbereichs der Hotelhalle sowie Anbau von Seminarräumen in Niederaudorf behandelt. Das Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Einstimmig wurde dem Vorbescheids-Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt und an die Genehmigungsbehörde nach Rosenheim zur weiteren Bearbeitung gesendet. Im Rahmen der Prüfung des Vorbescheids wurde vom Bauherrn/Architekten dem LRA Rosenheim ein Parkplatzkonzept vorgelegt. Dieses Konzept sah die Errichtung von 81 Stellplätzen auf dem südlich der Tankstelle und östlich der Rosenheimer Straße gelegenen Grundstückes auf Fl.Nr. 78/3 im Außenbereich vor. Das Landratsamt teilte dem Bauherrn und der Gemeinde mit, dass aufgrund des hohen Maßes der baulichen Nutzung (überbaute Grundfläche) des geplanten Vorhabens dieses nicht mehr den Bestimmungen des § 34 BauGB entspricht und sich nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Zudem stellt das LRA fest, dass bereits jetzt das betroffene Grundstück mit einer überbauten Grundstücksfläche von ca. 1210 m² im Bestand die höchste Bebauungsdichte aufweist. Auch unter Betrachtung/Beurteilung des § 34 Abs. 3a BauGB (Abweichung vom Erfordernis der Einfügung unter bestimmten Voraussetzungen) und der Tatsache, dass sich das Parkplatzkonzept im Außenbereich befindet kann eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden. Das Vorhaben führe zum Erfordernis einer Bauleitplanung. Nach einigen Gesprächen mit der Gemeinde, Bauherren, Architekten und dem LRA Rosenheim und vorheriger Vorlage eines neuen Parkplatzkonzeptes (im Innenbereich auf Fl.Nr. 49/24) nördlich der „Alten Schule“ in Ndf fand nun letztendlich ein Ortstermin mit allen Beteiligten und dem Landratsamt Rosenheim unter der Federführung des Kreisbaumeisters statt. Herr Kreisbaumeister Seeholzer und die Bauverwaltung erläuterten ausführlich, dass auch bei neuer Parkplatzsituierung die Beurteilung des Vorhabens gemäß dem erwähnten Paragrafen 34 Abs. 3a BauGB nicht sinnvoll und zielführend ist, da hier im Genehmigungsprozess viele Voraussetzungen erfüllt sein müssen (siehe Abs. 3a Nr. 2 und 3). Bei dem vorliegenden Projekt sei die einzig sinnvolle Vorgehensweise die Aufstellung eines Bebauungsplanes, welche dem Bauherrn auch in Zukunft bei zusätzlichen Änderungen die Möglichkeit gibt, rechtssicher zu Baurecht zu gelangen. Der Umfang des Geltungsbereiches des B-Planes müsste vor Aufstellung noch genau untersucht und bestimmt werden. Mit Datum 12. Juli 2021 liegt der Gemeinde nun ein schriftlicher Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanungsverfahrens vor. Über diesen soll in der heutigen Sitzung entschieden werden.      

Diskussionsverlauf

Nach Verlesen des Sachverhaltes durch Herrn Ostermayer erläutert dieser kurz den Ablauf der Beurteilung eines Vorhabens nach § 34 Abs. 3a BauGB. Zudem weist er nochmals darauf hin, dass es sich heute um den Beschluss zur Eröffnung eines Bauleitplanungsverfahrens bei Zustimmung des Gemeinderates handelt und nicht um den Aufstellungsbeschluss. Es sind noch viele Punkte vor Aufstellung abzuklären und zu vereinbaren. Ebenso wird die Frage aus dem Gremium behandelt, weshalb bei einem Bauleitplanungsverfahren eine dichtere Bebauung als bei Behandlung nach § 34 BauGB möglich ist. Bürgermeister Dr. Bernhardt schließt die Erläuterung auch mit dem Hinweis ab, dass durch einen Bebauungsplan eine Sicherung von Baurecht für den Vorhabenträger gewährleistet werden kann. Auch wenn heute nicht über Festsetzungen eines eventuellen Bebauungsplanes beschlossen werden kann, weißt GR Stefan Hirnböck auf die Wichtigkeit hin, dass zwingend eine Tiefgarage aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens für das Bauvorhaben festgesetzt werden muss.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Magnus Waller wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Bauleitplanungsverfahrens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2021 08:03 Uhr