Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der A 93"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister gibt im Vorfeld bekannt, dass er aufgrund Verschwägerung an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilnehmen darf. Gleichwohl darf er aber den Sachverhalt vortragen und fachliche Fragen hierzu beantworten. Sobald die Diskussion zu diesem Punkt eröffnet ist, kann der Erste Bürgermeister in diesem Falle nicht mehr mitwirken. Diese Vorgehensweise wurde auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen.
Ebenso ist auch das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt aufgrund der Geschwistereigenschaft an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO auszuschließen.
Über die persönlichen Ausschlüsse wird vor dem Diskussionsverlauf Beschluss gefasst. Die Abstimmung wird vom Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier durchgeführt.
Für das fragliche Gebiet an der A93 hat die Gemeinde im letzten FNP die Etablierung eines Gewerbegebietes als Entwicklungsziel ausgegeben. Das Gebiet kann nach momentaner Gesetzeslage als Gewerbegebiet entwickelt werden. An Autobahnausfahrten gibt es momentan einen Ausnahmetatbestand in Bezug auf das Anbindegebot von Gewerbegebieten. Dieser Paragraf ist allerdings umstritten und es gab mehrere Hinweise aus der Staatsregierung, dass die entsprechenden Lockerungen wieder zurückgenommen werden sollen. Dies würde eine für die Gemeinde Oberaudorf ungünstige Situation hervorrufen, da gleichwertige Flächen zur Gewerbeentwicklung nicht vorliegen. Weiterhin wurde das Landschaftsschutzgebiet Inntal durch den BUND beklagt. Dieses Klageverfahren liegt nun in letzter Instanz zur Verhandlung beim EuGH. Der Ausgang des Verfahrens ist unklar, könnte aber in der Herausnahme der betreffenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet enden. Zwar würde die alleinige Aufstellung eines Bebauungsplans die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht zwingend stoppen, könnte aber in der späteren Argumentation die Position der Gemeinde im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Areals stärken. Nachdem es seit Jahren Planungsziel der Gemeinde ist, das entsprechende Areal zu entwickeln, schlägt die Verwaltung vor, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die eigenen Interessen zu sichern. Ein städtebaulicher Vertrag konnte mit den Eigentümern bisher nicht abgeschlossen werden. Eine wirkliche Überplanung des Gebietes könnte damit faktisch erst nach dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages stattfinden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt verliest den Sachverhalt des Tagesordnungspunktes und anschließend das Schreiben des Rechtanwaltes und ergänzt dieses mit Erläuterungen. In diesem Schreiben wird erklärt, dass die Planungsfreiheit der Gemeinde durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für das im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet festgesetzte Gebiet nicht eingeengt wird und sich daraus keine negativen rechtlichen Folgen ergeben. Damit sich die Gemeinde die planerischen Möglichkeiten offenhält, könnte ein rechtzeitiger Aufstellungsbeschluss bei eventuellem Wegfall des Ausnahmetatbestandes bzgl. des Anbindegebotes, sinnvoll sein. Der Bürgermeister erklärt zudem, dass es seit langem Ziel und Wille der Gemeinde ist, an der A93 ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Anschließend übergibt der Erste Bürgermeister die weitere Leitung an den Zweiten Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier. Es beginnt eine Diskussion, in der letztendlich der Gemeinderat, auch aus genannten Gründen bekräftigt, hier ein Gewerbegebiet zu entwickeln.
Beschluss 1
Der Erste Bürgermeister und das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt werden von der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der A 93“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.09.2021 08:03 Uhr