Eintritt in ein integriertes städtebauliches Förderkonzept (ISEK) für die Gemeinde Oberaudorf (Städtebauförderungsprogramm)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch einer weitreichenden, geregelten Entwicklung des Orts bereits mehrfach angesprochen. Dabei ist es wichtig schlagkräftige Unterstützung zu bekommen. Diese muss sich günstigerweise fachlich und finanziell darstellen. Das Städtebauförderprogram ist dabei ein etablierter und geprüfter Mechanismus, um die Entwicklung von Ortschaften zu fördern und um zu versuchen etwaige Fehlentwicklungen zu korrigieren. Ziele der Städtebauförderung sind dabei u.a.: die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, eine nachhaltige Entwicklung und eine durchgehende Bürgerbeteiligung. 
Für Oberaudorf wäre eine Aufnahme in das Städtebauförderprogram unter mehreren Gesichtspunkten wichtig.
1. Das für die Aufnahme in das Städtebauförderprogram notwendige Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ermöglicht es die aktuellen Strukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Dorfgebiet genau zu benennen und bietet Lösungsvorschläge an, die innerhalb von 15 Jahren abgearbeitet werden können. Im ISEK werden dazu detaillierte Einzelprojekte mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen beschrieben. 
2. Über das Städtebauförderprogramm können die Gemeinde, aber auch ihre Bürger von Förderungen profitieren, insofern die umzusetzenden Projekte im ISEK benannt sind. 
3. Eine strukturierte und professionelle Bürgerbeteiligung wird das Projekt begleiten und sicherstellen, dass die angegangenen Projekte im Sinne der Bürgerschaft sind.
Beispielhaft kann hier die im Ortsentwicklungsausschuss vom 13.07.2021 angesprochene Sanierung der Ortsdurchfahrt genannt werden. Nach Auskunft vom Staatlichen Bauamt Rosenheim ist diese spätestens für das Jahr 2024 geplant. Diese Maßnahme könnte ebenfalls im Zuge einer ISEK städteplanerisch untersucht und mitgeplant werden.
Das ISEK ist die Eintrittsvoraussetzung in das Städtebauförderprogram. Sie wird zweckmäßigerweise unter der Federführung eines entsprechend geeigneten städtebaulichen Planungsbüros erarbeitet. Weitere zu integrierende Fachrichtungen sind insbesondere die Landschafts- und Verkehrsplanung, Tourismus, Einzelhandel, Umweltplanung, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft, die Immobilien- und Energiewirtschaft, usw.

Die Kommune formuliert im ISEK die städtebaulichen Leitvorstellungen angesichts der veränderten Entwicklungen. Aufgabe des ISEKs ist u.a. die Fördergebiete des Stadtumbaus zu bestimmen und die relevanten Handlungsfelder und erforderlichen Maßnahmen aus den Zukunftsperspektiven und Entwicklungsvorstellungen der Gesamtgemeinde abzuleiten. Im ISEK sind die aus der Bestandsanalyse und einer Bewertung abgeleiteten Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich und zeichnerisch darzustellen. Seiner Rechtsnatur nach ist das ISEK eine von der Gemeinde beschlossene informelle Planung.
Für die Gemeinde Oberaudorf ist Herr Baudirektor Gäßler von der Regierung von Oberbayern zuständig. Nach mehrfacher intensiver Beratung hat Herr Gäßler der Gemeinde folgenden Weg zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm aufgezeigt. 
  • GR vom 14.09.2021: Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines ISEK und zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm.
  • Bis Mitte Oktober: Vorlegen der Angebote von 3 Stadtplanungsbüros für ein ISEK. Empfehlungen durch Herrn Gäßler liegen vor.
  • Anfang November: Einreichen der Förderunterlagen (bestenfalls frühzeitiger) inkl. der Angebote zum ISEK.  
  • Erhalt der Unschädlichkeitsbescheinigung durch die Regierung von Oberbayern.
  • Vorstellung der Büros im GR.
  • Beauftragung des entsprechenden Büros.
   

Diskussionsverlauf

Der Zweite Bürgermeister und der Geschäftsleiter erläutern ausführlich den Einstieg und den Ablauf des ISEK und des daraus folgenden Städtebauförderprogramms. Die Fragen aus dem Gremium werden ausführlich beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt die Bestrebung der Verwaltung die Gemeinde Oberaudorf in das Städtebauförderprogramm aufnehmen zu lassen. Das dafür notwendige ISEK wird ebenfalls unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, den notwendigen Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen und die entsprechenden Mittel für den Haushalt 2022 vorzusehen. Im weiteren Verlauf soll nach dem im Sachverhalt umrissenen Schema weiterverfahren werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 09:00 Uhr