Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"; Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Das Gemeinderatsmitglied Magnus Waller verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

  1. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.07.2021 (TOP 4) wurde der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Keindl“ für das Grundstück Dorfstr.  2 – 4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Umgriff des Hotels Keindl mit Metzgerei und Gasthof. Dabei sollen neben der Sicherung der bestehenden Nutzungen auch die Rahmenbedingungen für zukünftige bauliche Erweiterungen im Geltungsbereich bestimmt werden. Geplant ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren. Der jetzige Geltungsbereich beinhaltet die Flurnummern 39/0, 42 und 81/1 sowie Teilflächen von Fl.Nr. 169 und 66/0, jeweils Gemarkung Niederaudorf. 

  1. Die beauftragte Architektin Frau Dipl.Ing. Reiser wird den Entwurf des Bebauungsplanes ausführlich vorstellen und erläutern sowie für etwaige Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung stehen. 

Diskussionsverlauf

Frau Reiser stellt den Bebauungsplan ausführlich vor und geht besonders auf die Gestaltung der Außen- und Stellplatzflächen ein. Sie beantwortet einige Fragen aus dem Gremium, die sich auf Lage der KFZ-Stellplätze beziehen. Dabei wurde die in der neuen Planung enthaltene Tiefgarage aus der Mitte des Gremiums sehr begrüßt. Hier wird aber Wert darauf gelegt, dass die Planung die größtmögliche Kapazität erreicht. Die geänderte Gestaltung der Baukörper wurde ebenfalls als gute Lösung angesehen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Magnus Waller wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keindl“ mit dem im Sachverhalt vorgestellten Geltungsbereich.
  2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungplans Nr. 49 „Keindl“ in der heute vorlegten Form und beschließt dessen Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2021 10:18 Uhr