Städtebauförderungsprogramm; Beschluss über die vorrangige Innenentwicklung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) besteht die Förderinitiative „Innen statt Außen“ des Freistaat Bayern. Hier wird besonderes Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und Beseitigung von innerörtlichen Leerständen als auch in der Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen mit umfangreichen Fördermitteln belohnt.
Mit der Förderinitiative „Flächenentsiegelung“ erhalten die Gemeinden durch eine bayerische Entsiegelungsprämie gezielte Unterstützung, befestigte oder brachliegende Flächen dauerhaft zu entsiegeln und für neue Nutzungen zu aktivieren.
Voraussetzung ist daher ein Selbstbindungsbeschluss des Gemeinderates zur vorrangigen Innenentwicklung. Er gilt als Bekenntnis des Gemeinderats, dass Innenbereichsflächen vor Außenbereichsflächen in Anspruch genommen werden. Auf Ebene des Flächennutzungsplans dürfen Außenbereichsflächen nur dann entwickelt werden, wenn keine geeigneten Innenbereichsflächen zur Verfügung stehen. Der Beschlusstext wurde vom Sachgebietsleiter für Städtebauförderung bei der Regierung von Oberbayern, Herrn Gäßler, zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Gemeinde verpflichtet sich zukünftig, eine vorrangig auf die Innenentwicklung ausgerichtete Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet umzusetzen (gemäß Zielen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts). Konkret bedeutet dies für bauliche Entwicklungen, die vorrangige Inanspruchnahme von Innenbereichsflächen vor der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen. Innenentwicklungspotentiale sind insbesondere:
-vorhandene Baulücken und Flächenpotentiale im Siedlungsbestand,
-Konversions- und Brachflächen und Gebäudeleerstände
Der Gemeinderat beschließt weiter, Bauflächen die mittel- bis langfristig nicht benötigt werden aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen. Die Neuentwicklung von Außenbereichsflächen erfolgt nur sofern keine geeigneten lnnenbereichsflächen zur Verfügung stehen, ein begründeter Flächenbedarf besteht und eine kompakte Siedlungsentwicklung mit flächensparenden Siedlungsformen erreicht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.12.2021 10:18 Uhr