Städtebauförderungsprogramm; Beschluss über die vorrangige Innenentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Die Gemeinde verpflichtet sich zukünftig, eine vorrangig auf die Innenentwicklung ausgerichtete Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet umzusetzen (gemäß Zielen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts). Konkret bedeutet dies für bauliche Entwicklungen, die vorrangige Inanspruchnahme von Innenbereichsflächen vor der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen. Innenentwicklungspotentiale sind insbesondere:
-vorhandene Baulücken und Flächenpotentiale im Siedlungsbestand, 
-Konversions- und Brachflächen und Gebäudeleerstände

Der Gemeinderat beschließt weiter, Bauflächen die mittel- bis langfristig nicht benötigt werden aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen. Die Neuentwicklung von Außenbereichsflächen erfolgt nur sofern keine geeigneten lnnenbereichsflächen zur Verfügung stehen, ein begründeter Flächenbedarf besteht und eine kompakte Siedlungsentwicklung mit flächensparenden Siedlungsformen erreicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2021 10:18 Uhr