Abwassergebühren; Aufhebung des GR-Beschlusses vom 27.04.2021 über die Festlegung des Kalkulationszeitraumes von 2022 bis 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die GR-Sitzung vom 27.04.2021. Hier wurde der neue vierjährige Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren von 2022 bis 2025 beschlossen, da der bisherige vierjährige Kalkulationszeitraum 2021 endet. In der Sitzung am 19.10.2021 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass aufgrund der unübersichtlichen Lage bei den Kosten der neuen Kläranlage (sehr viele Rechnungen in bedeutender Höhe sind noch nicht an die Gemeinde ergangen), sowie noch nicht geklärter staatlicher Zuwendungen in beträchtlicher Höhe, eine genaue Gebührenkalkulation der Abwassergebühren ab 2022 nicht möglich ist. 
Der Gemeinderat beauftragte demnach die Verwaltung, sich mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, über die weitere Vorgehensweise über die Kalkulation der Abwassergebühren ab 2022 abzustimmen. 
Nach Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim (email vom 22.11.2021) besteht aufgrund der dargelegten Gründe Einverständnis mit der Verlängerung des aktuellen Kalkulationszeitraumes 2018 bis 2021 um ein Jahr, somit bis zum Jahr 2022. Der Gemeinderatsbeschluss vom 27.04.2021 über den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ist aufzuheben und der aktuelle Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 ist entsprechend um ein Jahr zu verlängern. Zur Klarheit sind lt. Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim zwei getrennte Beschlüsse zu fassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat hebt dem Beschluss vom 27.04.2021 über die Festlegung des neuen vierjährigen Kalkulationszeitraumes für die Abwassergebühren vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 auf, da aus den genannten Gründen keine Gebührenkalkulation der Abwassergebühren ab dem Jahr 2022 möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 10:21 Uhr