Abwassergebühren; Aufhebung des GR-Beschlusses vom 27.04.2021 über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2025
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.12.2021 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 27.04.2021 über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 auf, da aus den genannten Gründen ab 2022 keine neue Gebührenkalkulation und demnach kein neuer vierjähriger Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren von 2022 bis 2025 möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2022 10:21 Uhr