Abwassergebühren; Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2022 von bisher 3 % auf 2 %


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 6 „Abwassergebühren; Aufhebung des GR-Beschlusses vom 27.04.2021 über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2025“.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim kann der kalkulatorische Zinssatz, unabhängig eines Kalkulationszeitraumes, ab dem Jahr 2022 neu festgesetzt werden und braucht nicht an einen Kalkulationszeitraum gekoppelt sein.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem kalkulatorischen Zinssatz für eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals, unabhängig eines Kalkulationszeitraumes, ab dem Haushaltsjahr 2022 von bisher 3 % auf 2 % herabzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 10:21 Uhr