Abwassergebühren; Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2022 von bisher 3 % auf 2 %
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.12.2021 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt dem kalkulatorischen Zinssatz für eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals, unabhängig eines Kalkulationszeitraumes, ab dem Haushaltsjahr 2022 von bisher 3 % auf 2 % herabzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2022 10:21 Uhr