Durch die erheblichen Kosten für den Neubau der Kläranlage und die Lage der Gemeinde Oberaudorf in einem Raum mit besonderen Handlungsbedarf wurden die Härtefallgrenzen der RZWas in der gemeinsamen Betrachtung mit der Abwasserbeseitigung überschritten. Dies bedeutet, dass künftige Vorhaben förderfähig sind.
Nachdem die RZWas ein sehr mächtiges und komplexes Förderprogramm ist, fand hierzu eine ausführliche Beratung durch Frau Goth vom WWA im Hinblick auf beabsichtigte Maßnahmen statt.
Von den vorgesehenen Fördergegenständen nach RZWas 2021
2.2.1. bauliche Sanierung von Leitungen
2.2.2. erstmaliger Bau von Verbundleitungen
2.2.3. bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen und
Speicher
2.2.4. Beitritt zu einem Zweckverband
2.2.5. Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten
2.4. Sonderprogramme wie Berghüttenprogramm
sind mit Ausnahme der Punkte 2.2.2. und 2.2.4. alle Fördergegenstände für die Gemeindewerke sehr interessant. Die Beschränkungen liegen insbesondere in den (personellen) Kapazitäten der Gemeindewerke hinsichtlich der Umsetzbarkeit, in möglichen rechtlichen Problemen bei Grundstücksfragen (Schutzgebiet Mühlau), bei Abstimmungsfragen mit der Gemeinde, sowie der Geltungsdauer der Richtlinie bis 31.12.2024. Da je Fördergegenstand nur ein Bescheid möglich ist (Ergänzungen sind zulässig), der Bewilligungszeitraum 4 Jahre beträgt und die Vorhaben innerhalb dieses Zeitrahmens kassenwirksam abzuschließen sind, ist der Zeitpunkt der Antragstellung mit Bedacht zu wählen.
Im Einzelnen:
Leitungssanierungen
Die Förderhöhe beträgt 120 €/m Leitung. Wegen der Verzahnung mit Straßenbauprojekten der Gemeinde ist hier eine enge Abstimmung erforderlich. Verzögerungen in der Umsetzung können zu einem Verlust der Förderung führen.
Angedacht ist insbesondere die Leitungserneuerung in der Bad-Trißl-Straße.
Auch eine mögliche hydraulische Ertüchtigung des Notverbundes mit Kiefersfelden wäre förderfähig.
Sanierung von Speichern und Gewinnungsanlagen
Die Höhe der Zuwendungen beträgt ca. 70 %. Die meisten der ca. 9 Hochbehälter sind älter als 40 Jahre. Insbesondere der HB Bergschlössl steht zur Sanierung an.
Voruntersuchungen durch das Büro Killi laufen.
Das Problem beim HB Bergschlössl besteht darin, dass nur Anlagen gefördert werden können, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen. Beim HB Bergschlössl handelt es sich um einen Einkammerbehälter welcher diesen Regeln nicht entspricht.
Eine Sanierung kann auch durch einen Neubau erfolgen, wobei auch eine begrenzte Erweiterung möglich wäre. Oberaudorf hat ein Defizit an Speicherkapazitäten.
Der HB Schindlberg entspricht ebenfalls nicht den Vorschriften (u.a. Zufahrt) und sollte wegen des Alters aufgelassen werden.
Die Größe und Lage eines möglichen Ersatzbaus sowie dessen Förderfähigkeit wäre im Rahmen eines Strukturkonzeptes nach 2.2.5. zu klären.
Mindestens bei den HB Watschöd und Ried besteht auch Sanierungsbedarf. Es gelten jedoch die oben beschriebenen Überlegungen.
Ein Brunnenneubau incl. Heberleitung wäre ebenfalls förderfähig. Eine Antragstellung ist jedoch erst ab „Baureife“ möglich. Wann die erforderlichen Genehmigungen vorliegen können, ist jedoch im Hinblick auf offene Grundstücksfragen ungeklärt.
Strukturkonzept
Die Förderhöhe beträgt max. 50.000 €. Der Untersuchungsbereich umfasst grundsätzlich die gesamte Gemeinde. Untersucht werden soll, wie eine zukunftsfähig Versorgungsstruktur aussehen könnte.
Für Oberaudorf mit seinen zahlreichen alten und kleinen Hochbehältern bedeutet dies eine möglich Konzentration auf weniger und größere Behälter.
Aber auch die Versorgung von bisher nicht erschlossenen Gebieten, wie dem Sudelfeld, könnte Gegenstand von Untersuchungen sein, ebenso wie die mögliche Versorgungssicherheit abgelegener Ortsteile wie dem Tatzelwurm durch den Bau eines neuen HB. Auch Überlegungen für Leitungsverläufe (z.B. über den Hals) könnten angestellt werden.
Berghüttenprogramm
Die Förderhöhe beträgt ca. 75 %. Das Programm ist interessant für die Erschließung von Grafenherberg.
Die Polizei hat angekündigt, sich im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen mit den dortigen Nachbarn (kündigt sich an), sich aus der Rolle des Wasserversorgers zurückziehen zu wollen. In diesem Falle gäbe es keine gesicherte Wasser- und Löschwasserversorgung mehr in Grafenherberg, mit entsprechenden Auswirkungen insbesondere auf die dortigen Beherbergungsbetriebe.
Leider verweigern sich derzeit zwei Eigentümer allen Gesprächen. Insbesondere einer hat angekündigt, auf keinen Fall Grundstücke für eine Leitungsverlegung bereitstellen zu wollen (ca. 15 andere haben jedoch Ihre Bereitschaft bekundet). Durch diese Weigerung müsste eine andere, teurere Trasse gewählt werden.
Das LRA hat aktuell wegen der hygienischen Verhältnisse einen auf 2 Jahre befristeten Übergangsbescheid erteilt.
Eine Entscheidung ist dringend geboten.
Leitungssanierung Oberloh
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der RZWas ist beabsichtigt, die ca. 50 Jahre alte PVC Leitung in Schweinberg- Oberloh aufgrund zahlreicher Rohrbrüche zu erneuern. Die Erneuerung soll ohne Zuwendungen kurzfristig erfolgen. Leider gestaltet sich die Frage der Grundstücksnutzung noch schwierig.