Genehmigung zur Annahme von Spenden von Februar 2020 bis Februar 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 16.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von Januar 2020 bis Februar 2021 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 4.035 €. Es wurden drei Geldspenden für die Kindertagesstätte Niederaudorf (gesamt 785 €), eine Einzelspende für den Sportlerweg in Höhe von 3000 € und eine Spende für Lernmaterial Grundschule Oberaudorf in Höhe von 250 € gespendet.
Diskussionsverlauf
Zum Sachverhalt gab es keine Fragen. Es folgte gleich die Abstimmung
Beschluss
Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von Januar 2020 bis Februar 2021 in Höhe von insgesamt 4.035 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2021 15:13 Uhr