Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 bis 2024 der Gemeinde Oberaudorf. Hier: Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 13.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die sehr ausführliche erste Vorberatung mit den dazugehörigen Änderungen sowie das dazugehörige Protokoll in der FA-Sitzung vom 16.03.2021 verwiesen.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt nun ein zweiter Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2024 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 06.04.2021). Die Unterlagen wurden am 08.04.2021 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 13.04.2021 zugestellt.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Nach den eingegebenen Änderungen (siehe Tabelle) sieht der Finanzplan bis zum Jahr 2024 in den Einnahmen und Ausgaben folgende Zahlen vor:
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2022 €
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2023 €
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2024 €
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VWH
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11.685.200 €
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11.644.200 €
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11.594.700 €
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VMH
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7.223.200 €
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5.141.700 €
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1.894.200 €
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Gesamt
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18.908.400 €
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16.785.900 €
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13.488.900 €
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Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2022 bis 2024 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die bedeutendsten Baumaßnahmen bzw. Investitionen im Finanzplanungszeitraum bis 2024 sind der Neubau/Ertüchtigung der Kläranlage, der Umbau des Kindergartens in Niederaudorf, der geplante Weiterbau der Bad-Trißl-Straße, der Abriss der Rosengassenbrücke und die Erweiterung der Grundschule Oberaudorf.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH bzw. zum Ausgleich des Haushaltes sind im Jahr 2022 bis 2024 u.a. Grundstückserlöse, Zuweisungen und die Einnahmen aus der Erhebung des Verbesserungsbeitrages vorgesehen. Eine Kreditaufnahme ist in den Jahren 2022 bis 2024 nicht vorgesehen. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2022 bis zum Jahr 2024 erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100.3000). Auch übersteigen die Rücklagen jährlich den geforderten Mindestbetrag.
Der Kämmerer weist abschließend nochmals daraufhin, dass der Ausgleich des VWH bzw. VMH 2022 bis 2024 nur durch die Einhaltung der Haushaltsansätze, Reduzierung bzw. Prüfung der Ausgaben gelingen kann.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2022 bis 2024 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 15:02 Uhr