Antrag auf Übernahme des kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatz Audorfer Kindernest


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 09.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Wir erhielten von der Katholischen Kirchenstiftung Hl. Familie Thansau für die Kindertagesstätte Audorfer Kindernest und von der Gemeinde Kiefersfelden für den Kinderhort und für den Kindergarten St. Peter, Kiefersfelden Anträge zur Übernahme des kommunalen Anteils des Elternbeitragsersatz für den Zeitraum Januar bis Mai 2021. Der Elternbeitragsersatz wurde Eltern gewährt die während der Corona-Pandemie aufgrund der zeitweisen staatlichen Schließungen die Kindertageseinrichtungen über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nehmen konnten. In diesen Fällen übernahm der Freistaat Bayern den Beitragsersatz in Höhe von 70%. Den Kommunen wurde die Übernahme der restlichen 30 % Beitragsersatz freigestellt. Der staatliche Betrag wurde an die Träger der Einrichtungen ausbezahlt. 
Die Katholische Kirchenstiftung als Träger der Kindertagesstätte Audorfer Kindernest und die Gemeinde Kiefersfelden als Träger des Hortes und des Kindergartens St. Peter beantragen die Übernahme des kommunalen Anteils durch die Gemeinde Oberaudorf für die Kinder aus dem Gemeindegebiet. Der kommunale Anteil des Audorfer Kindernest beträgt gesamt 5.790 €. Der Anteil der Gemeinde Kiefersfelden für den Hort Kiefersfelden beträgt 30 € und für den Kindergarten Kiefersfelden 270 €. Die Übernahme des kommunalen Anteils der beiden Antragsteller ist nicht zwingend und somit als freiwillig anzusehen. Dies wurde uns vom Landratsamt Rosenheim bestätigt.    

Diskussionsverlauf

Vor allem der Antrag der Katholischen Kirchenstiftung gab Anlass zu einer regen Diskussion. Das Gremium merkte an, dass die Übernahme von Ausgaben der Kindertagesstätte Audorfer Kindernest eigentlich bereits in der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtung Audorfer Kindernest (Defizitvertrag) vom 11.09.2017 geregelt ist. Das Gremium lehnte deshalb den Antrag ab und verweist auf die o.g. Kostenvereinbarung.
Keine Diskussion gab es bei der Entscheidung des Antrags der Gemeinde Kiefers-felden zur Übernahme der Elternbeiträge. 
 

Beschluss

Der Gemeinde Kiefersfelden werden die Beiträge in Höhe von insgesamt 300 € ersetzt. Der Antrag der Katholischen Kirchenstiftung als Träger der Kindertagesstätte Audorfer Kindernest wird die Erstattung des kommunale Anteils in Höhe von 5.790 € abgelehnt. Hier wird auf den Übernahmevertrag der Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung Audorfer Kindernest zwischen der Gemeinde Oberaudorf und dem KiTa-Verbund Kath. Pfarrkirchenstiftung Hl. Familie Thansau (Defizitvertrag) verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2022 13:53 Uhr