Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Der Kämmerer informierte den Ausschuss zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vollverzinsung nach § 233 a AO. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit dem Zinssatz von monatlich 0,5 % für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist aufgefordert bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung zu finden. Die Änderung betrifft die Gemeinde Oberaudorf in den vor allem in den Bereichen Gewerbesteuer und Fremdenverkehrsbeitrag (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, Stundungszinsen).
- Ein Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 18.01.2021 regelt den Vorsteuerabzug bei Tourismus- und Kurbetrieben rückwirkend ab 01.01.2019 neu. Der Kämmerer teilte den FA-Mitgliedern die Änderungen mit und wies auf mögliche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeindekasse hin.
- Finanzausschussmitglied Nicole Herm regte an die Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtung Audorfer Kindernest zu überdenken. Im Gremium entstand eine rege Diskussion zu den derzeitigen und kommenden Kosten der Kinderbetreuung. Die Problematik soll weiterhin verfolgt werden.
- Gremiumsmitglied Frau Susanne März erkundigte sich zur gesperrten Rosengassenbrücke. Bürgermeister Bernhard informierte das Gremium über den aktuellen Sachstand.
Datenstand vom 02.03.2022 13:53 Uhr