Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, mit 10 Carports und 2 Kfz-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 23.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum Grundstück Kufsteiner Str. 34 wurde bereits in der Sitzung am 01.12.2020 ein Antrag auf Vorbescheid beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums die Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht gegeben war. Zwischenzeitlich wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2020 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ beschlossen und mit Bekanntmachung am 29.12.2020 rechtskräftig. Der nun vorliegende Antrag auf Vorbescheid (wurde vom Bauherrn nach Sitzungsladung nochmal geändert) sieht die Bebauung des Grundstückes mit einem Gebäude mit 5 Wohneinheiten, 8 Carport und 2 Stellplätzen sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7 m, einem Satteldach und verkleinerten Fensterfronten vor. Gemäß § 4 der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ darf die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung der Errichtung baulicher Anlagen nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. In der heutigen Sitzung soll nun diskutiert und entschieden werden, ob das geplante Gebäude der Erhaltungssatzung entspricht.
Diskussionsverlauf
Eingangs erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass sich das Bauvorhaben im Gebiet der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ befindet und die Entscheidung über dieses Bauvorhaben eine Grundsatzentscheidung sein wird, die eine Reichweitenwirkung für die Zukunft hat. Er weist auch auf die bindende Wirkung einer Vorbescheids-Genehmigung hin. Der Bauherr hat seit Einreichen des Bauantrages den Baukörper von den ursprünglich geplanten 6 Wohneinheiten auf 5 Wohneinheiten und die entsprechend reduzierte Anzahl von Stellplätzen angepasst. Es ist nun zu entscheiden, ob die neue Planung der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ entspricht. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert die aktuelle Planung und die Darstellung der Höhen in Bezug auf die Nachbargebäude und erklärt auf Anfrage aus dem Gremium, dass sich unter anderem die seitliche Wandhöhe des geplanten Gebäudes im Vergleich zum damaligen Entwurf um ca. 1,50 m reduziert hat. Es beginnt eine Diskussion, in der sich schon bald herauskristallisiert, dass vor allem der geplante Quergiebel zur Südseite nach Meinung des Gremiums störend wirkt und der Erhaltungssatzung, die ja gerade das Ortsbild im sensiblen Ortseingangsbereich schützen will, nicht entspricht. Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, noch einmal mit dem Bauwerber zu sprechen und auf eine erneute Planänderung, vor allem in Bezug auf den Quergiebel, einzuwirken.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Grund für die Ablehnung ist vor allem der massive Quergiebel.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2021 08:44 Uhr