Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Ernst-Sachs-Str. 18, Fl.Nr. 295/4, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Ernst-Sachs-Str. 18 soll nach Rückbau des bestehenden Gebäudes ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit den Außenabmessungen 10 m x 17 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,80 entstehen. Im Souterrain ist eine Einlieger-/Gästewohnung mit östlicher Ausrichtung geplant. Die Bestandsgarage auf dem Grundstück soll erhalten bleiben. Eine nordwestlich des Gebäudes geplante Doppelgarage mit Abstellraum soll mittels eines Durchgangs direkt mit dem Hauptgebäude verbunden werden. An der Nordseite des Gebäudes ist ein außenliegender Kellerabgang geplant. Stellplätze lt. Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Da es sich hier um ein Hanggelände handelt, sind für den Neubau Abgrabung bzw. Aufschüttungen notwendig. Aufgrund des in der ursprünglichen Eingabeplanung fehlenden Dachüberstands wurde nach einem Gespräch mit der Bauherrin die Planung noch einmal kurzfristig geändert, siehe Anlage 01. Die beigefügten Anlagen 02 – 05 wurden noch nicht angepasst. Der Bauantrag ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben. Es liegen zwei schriftliche Stellungnahmen des angrenzenden Nachbarn vor.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Bauvorhaben anhand der Eingabepläne vor und geht auf die aktuell geänderte Planung mit Dachüberstand ein. Gemeinderatsmitglied Michael Mermigkas erkundigt sich nach einer faktischen Baulinie zu den nördlichen Gebäuden, die auch in der Stellungnahme des Nachbarn angesprochen wird. Hier gibt der Bauamtsleiter die Auskunft, dass dies kein Grund ist, das Einvernehmen zu verwehren, da die jetzige bestehende Bebauung in ihrer Lage dem geplanten Gebäude entspricht. Einige Mitglieder des Bauausschusses sind der Ansicht, dass sich das geplante Gebäude in der Ansicht, auch aufgrund der Hanglage, von der Straße als zu hoch darstellt. Der vorliegende Einfügenachweis zeigt jedoch höhere Gebäude in der näheren Umgebung auf. Es wird auf den fehlenden Dachvorstand auf der Nordseite des Gebäudes hingewiesen. Da aber bereits ein Gespräch mit der Bauherrin stattgefunden hat, woraufhin sie die Planung kurzfristig ändern ließ und die Ortsgestaltungssatzung noch nicht rechtskräftig ist, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2021 18:41 Uhr