Bauantrag zur Sanierung einer Almhütte mit Erweiterung der bestehenden Wohnung und Nutzungsänderung des Stallteils zur Wohnung, Schweinsteiger Alm untere Hütte, Fl.Nr. 1739, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu dem Bauantrag liegt ein genehmigter Vorbescheid mit Datum 17.06.2019 vor. Der Bauantrag entspricht im Wesentlichem diesem Vorbescheid, die im Genehmigungsbescheid festgesetzten Auflagen wurden erfüllt. Die bestehende ca. 200 Jahre alte, jedoch erhaltenswerte Almhütte (Schweinsteiger Alm), welche für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr nutzbar ist, soll saniert werden. Die Sanierungsarbeiten beinhalten unter anderem die Erweiterung der bestehenden Wohnung über Erdgeschoss und Dachgeschoss, sowie die Nutzungsänderung des Stallteiles zu einer Wohnung über Erdgeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude erfährt durch die beantragten und beabsichtigten Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen keine relevanten Änderungen des Bestandsgebäudes bezüglich seiner Gestaltung. Im unteren Bereich bleibt das Bruchsteinmauerwerk, der obere Bereich soll ähnlich wie im jetzigen Bestand vollflächig verschalt werden. Die Erschließung ist gesichert. Die Maßnahmen sind bereits nach Vorlage einer genauen Bestandsaufnahme, Baualtersplänen, Berichten sowie einer Schadensaufnahme mit Schadenskartierung und einer Maßnahmenbeschreibung mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt, die Erschließung ist gesichert.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Vorhaben anhand des Eingabeplans und der Dokumente zur Erschließung der Hütte vor. Aus dem Gremium wird gefragt, wie die zwei Wohnungen genutzt werden sollen bzw. ob hier Ferienwohnung entstehen. Gemeinderatsmitglied Thomas Brandlhuber regt eine grundsätzliche Abklärung der Umnutzung von Almhütten in Ferienwohnungen an, worauf Bürgermeister Matthias Bernhardt bemerkt, dass dies den rechtlichen Rahmen des Ausschusses überfordern würde. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert, dass eine Steuerung evtl. über die Aufstellung einer Fremdenverkehrssatzung erfolgen könnte. Anschließend wird durch die Verwaltung der genehmigte Vorbescheid verlesen und darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung diesem Vorbescheid entspricht und die darin enthaltenen Auflagen alle erfüllt wurden. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert die bindende Wirkung eines Vorbescheids, ein ablehnender Beschluss durch den Bauausschuss würde keine Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit haben.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2021 18:41 Uhr