Antrag auf Erwerb oder Pacht eines südlich an das Grundstück Talweg 19 angrenzenden Grundstücksteils aus Fl.Nr. 132/12, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.04.2021 stellt der Eigentümer von Talweg 19 den Antrag zum Erwerb oder Erbpacht eines direkt südlich angrenzenden Grundstücksteils auf Fl.Nr. 132/1 von ca. 170 m² Größe. Die Grundstückszufahrt zu Talweg 19 soll damit geregelt werden. Ebenso ist geplant, hier einen Carport zu errichten sowie einige gartenbauliche Veränderung vorzunehmen. Dieser Grundstücksteil wird bereits jetzt vom Antragsteller gepflegt, zum Abstellen der PKW und als Zufahrt zu Talweg 19 genutzt. Auf dem betreffenden Grundstücksteil befindet sich ein Stromverteilerkasten, bei einem Verkauf müsste eine entsprechende dingliche Sicherung erfolgen. Die Versorgungsleitungen dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden. Der Bauwerber müsste somit mit Mehrkosten rechnen, da die Leitungen neu verlegt werden müssen. Die Zustimmung ist Voraussetzung für einen etwaigen Erwerb. Es soll nun grundsätzlich beschlossen werden, ob ein Verkauf hier von Seiten des Gremiums befürwortet wird.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der betreffenden Fläche durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer weist Bürgermeister Matthias Bernhardt auf die Kosten hin, die dem Antragsteller entstehen würden, da in dem betreffenden Grundstück Versorgungsleitungen laufen, die nicht überbaut werden dürfen und daher auf Kosten des Antragstellers verlegt werden müssten. Angedacht wäre auch eine Verpachtung oder Duldung. Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass es sich hier um eine schöne freie Fläche mit Parkbank handelt und dass, neben der jetzigen Nutzung durch den Antragsteller, ein Teil der Fläche der Öffentlichkeit als Parkplatz zur Verfügung steht. Der Bauamtsleiter merkt an, dass sich durch einen evtl. Verkauf gemäß vorliegender Skizze die Straße verschmälern würde. Hingewiesen wird auch auf das relativ große Grundstück des Antragstellers, in dem durchaus Fläche für einen Carport vorhanden ist. Letztendlich ist man sich einig, dass ein Verkauf der Fläche nicht gewünscht ist und die jetzige Nutzung beibehalten werden soll.

Beschluss

Das Gremium ist einheitlich der Auffassung, dass der Status Quo beibehalten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2021 18:41 Uhr