Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie von zwei Dachgauben in das bestehende Wohnhaus, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Voraussetzung für den vorliegenden Bauantrag war die Aufstellung einer Außenbereichssatzung, diese wurde mit Bekanntmachung am 07.07.2021 rechtskräftig. Entstehen sollen zum Einbau einer Wohneinheit am bestehenden Wohnhaus eine Dachgaube zur Schaffung der Belichtung für das Schlafzimmer sowie zur Schaffung einer überdachten Dachterrasse. Gemäß Ortsgestaltungssatzung, § 3 Abs. 4 sind Gauben symmetrisch anzuordnen, dies ist hier nicht der Fall. Die Bestimmungen über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß Außenbereichssatzung werden aus Sicht der Verwaltung eingehalten. Der Antrag zur Niederschlagsentwässerung liegt bisher nicht vor und ist nachzureichen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der geplanten Gauben anhand des Eingabeplans durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer weist Bürgermeister Matthias Bernhardt darauf hin, dass die Gauben im Moment bereits so vorhanden sind; eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung jedoch schwierig ist. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass die Gauben gefälliger gestaltet bzw. angeglichen werden sollen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt, einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Gauben kann nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr