Bauantrag zum Neubau von 2 Dachgauben in ein bestehendes Wohnhaus, Bahnhofstr. 7, Fl.Nr. 347/13, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

An dem bestehenden Wohnhaus Bahnhofstr. 7 sollen jeweils auf der Nord- und Südseite Dachgauben entstehen. Die südseitig geplante Gaube mit einer Ansichtsfläche von 1,15 m x 3,64 m entspricht in ihrer Gestaltung der Ortsgestaltungssatzung. Die nordseitig angeordnete Dachgaube mit einer Ansichtsfläche von 1,15 m x 5,72 m widerspricht in der Ausführung § 3 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung: Gauben sind symmetrisch anzuordnen. Es liegt ein entsprechender Antrag zur Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor (siehe Dokumente). Grundsätzlich ist die Anordnung bzw. Planung der Dachgauben aufgrund der bestehenden Räume im Dachgeschoss nachvollziehbar. Hierdurch ergibt sich eine asymmetrische Platzierung der Gauben in der Dachfläche. Bei der Planung wurde Bezug auf die vorhandenen darunterliegenden Fenster im OG und EG genommen.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Vorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer beginnt eine Diskussion darüber, dass die Errichtung von entsprechend der Ortsgestaltungssatzung symmetrischen Gauben auf einem bereits bestehenden Gebäude schwierig sein kann, da jeweils die darunter liegenden Räume betrachtet werden müssen. Man ist sich letztendlich einig, dass durch die vorliegende nachvollziehbare Begründung hier einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden kann.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung kann zugestimmt werden, da die Gaube auf einem Bestandsgebäude errichtet werden soll und Bezug auf die darunter liegende Raumstruktur genommen wird, wobei gleichzeitig die Symmetrie der Fassadengestaltung des Gebäudes aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr