Bauantrag zum Ausbau einer Wohnung in einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude, Tatzelwurmstr. 40, Fl.Nr. 904, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zu vorliegendem Bauantrag gibt es einen mit Datum 06.04.2021 genehmigten Vorbescheid (siehe TOP 4 der Bauausschuss-Sitzung vom 01.12.2020), der im Wesentlichen diesem Bauantrag entspricht. In dem bestehenden, nördlich des Gasthauses „Zum Bauern“ in Agg situierten landwirtschaftlich genutzten Gebäude soll im 1. Obergeschoss eine Wohneinheit wie im Eingabeplan dargestellt entstehen. Damit im Zuge des Ausbaus die Vorschriften der Energieeinsparverordnung eingehalten werden können, ist die Anhebung des Dachstuhls um 0,6 m notwendig, so dass sich auch eine entsprechend zum Bestand erhöhte seitliche Wandhöhe von 5,79 m ergibt. Durch das Vorhaben fallen westseitig Abstandsflächen an, die auf dem Nachbargrundstück mit Fl.Nr. 905 zu tragen kommen. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme der Eigentümer lag bereits im Zuge des Vorbescheids vor. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können im Außenbereich sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Da das betroffene Grundstück direkt an das Grundstück des Gasthauses „Zum Bauern in Agg“ anschließt, das ebenfalls im Eigentum der Bauwerberin ist, könnte die Erschließung hier (auf Kosten der Bauwerberin) erfolgen; es wird keine neue Fläche versiegelt, da der Bestand genutzt wird.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das  gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr