Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Nebengebäuden und PKW-Stellplatz, Oberfeldweg 28, Fl.Nr.128/2, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.05.2021 wurde o.g. Bauantrag behandelt, das gemeindliche Einvernehmen sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt. Da das Landratsamt Rosenheim zur Beurteilung und Genehmigung auch die Ortsgestaltungssatzung heranzieht, liegen zu dem Bauantrag drei Anträge auf Abweichung vor:
- Pultdach mit einer Dachneigung von 14 Grad, siehe § 3 Abs. 4
Flachdach auf Garage und Nebengebäude, siehe § 5 Abs. 1
Balkon tiefer als der Dachüberstand, siehe § 3 Abs. 7
Da dem Bauantrag in vorliegender Form, der die jetzt beantragten Änderungen bereits beinhaltete, am 18.05.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, sieht es die Verwaltung als gerechtfertigt, den Anträgen auf Abweichung zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert die beantragten Abweichungen anhand des Eingabeplans. Es entsteht eine rege Diskussion darüber, ob hier aufgrund des speziellen zeitlichen Ablaufs den Abweichungen zugestimmt werden kann. Letztendlich entscheidet sich das Gremium aufgrund des im Sachverhalts dargelegten Grundes mehrheitlich, den Abweichungen zuzustimmen.
Beschluss
Den Anträgen auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Punkt 1 bis 3 des Sachverhalts, wird zugestimmt, da dem Bauantrag unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr