Antrag auf Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung für den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Ernst-Sachs-Str. 18, Fl.Nr. 295/4, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 20.04.2021 wurde o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da das Landratsamt Rosenheim zur Beurteilung und Genehmigung die (nachträglich beschlossene) Ortsgestaltungssatzung heranzieht, liegt zu dem Bauantrag ein Antrag auf Ausnahme bzw. Abweichung von der Ortsgestaltung vor:
- Flachdach auf der Garage, siehe § 5, Abs. 1 Satz 2
Begründung:
Als gestalterisches Element wird die Oberkante der Garagenattika als Vordach / Eingangs- und Abgangsüberdach auf einer Höhe ausgeführt und bildet somit ein tragendes Element des Entwurfsgedankens. Es wird eine horizontale Trennung in der Fassadengestaltung durch die Terrassen-, Vordach- und Balkonanlage erzielt. Durch die Hanglage des Baugrundstückes und die Garagenhöhenentwicklung H ≤ 3,00 m wird bewusst die Garage in den Hintergrund gestellt, begünstigt durch den Höhenunterschied von der Laurentiusstraße zum Baugrund ~ -1,60-1,80 m.
- fehlender Dachüberstand auf der Nordseite des Gebäudes, siehe § 3 Abs. 3
Begründung:
Als gestalterisches Element wird das Gebäude auf der Nordseite ohne Dachüberstand ausgeführt. Das Gestaltungsziel ist hier eine optische Faltung der Gebäudeaußenwand der Nordseite über das Gebäude als Dach zu führen. Verstärkt wird der Eindruck der Faltung durch die Dachüberstände (dreiseitig) im Osten-Westen und Süden und der Wandüberstände (2-seitig) im Osten und Westen der Nordseite
Da dem Bauantrag in vorliegender Form, der die jetzt beantragte Änderungen bereits beinhaltete, am 20.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, sieht es die Verwaltung als gerechtfertigt, dem Antrag auf Ausnahme zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert die beantragte Abweichung und Ausnahme anhand des Eingabeplans. Das Gremium entscheidet sich aufgrund des im Sachverhalts dargelegten Grundes mehrheitlich, den Abweichungen zuzustimmen.
Beschluss
Dem Antrag auf Ausnahme bzw. Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Punkt 1 und 2 des Sachverhalts, wird zugestimmt, da dem Bauantrag vor Inkrafttreten der Ortsgestaltungssatzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr